Rechtssicher nach SGB VI §§ 9–16 & SGB IX

Formloser Antrag: Reha-Antrag — Medizinische oder berufliche Rehabilitation

Bevor die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, muss sie Rehabilitationsleistungen prüfen. Wir erklären den Grundsatz 'Reha vor Rente' und liefern die Vorlage für den Antrag.

SGB VI · Rehabilitation

Reha vor Rente: Was bedeutet das?

Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung, vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente immer zu prüfen, ob Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder verbessern kann.

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Reha vor Rente (§ 9 SGB VI): Rentenversicherung muss Reha prüfen — bevor EM-Rente bewilligt wird— Grundsatz

Wer EM-Rente beantragt, sollte auch Reha-Antrag stellen — damit die DRV keine Rente wegen fehlenden Reha-Antrags ablehnen kann. Ablehnung eines zumutbaren Reha-Angebots kann zur Kürzung der Rente führen

Medizinische Reha: Stationäre oder ambulante Maßnahmen — Klinik, Anschlussheilbehandlung, Heilmittel— Medizinische Reha

DRV finanziert medizinische Reha, wenn sie voraussichtlich die Erwerbsfähigkeit bessert. Antrag: beim DRV, bei der Krankenkasse oder beim Arzt. Wartezeit meist 4–5 Jahre nach letzter Reha

Berufliche Reha: Umschulung, Weiterbildung, Arbeitshilfen — wenn bisheriger Beruf nicht mehr möglich— Berufliche Reha

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX): Umschulung bis 2 Jahre, Eingliederungszuschüsse, technische Arbeitshilfen. DRV zahlt Übergangsgeld während beruflicher Reha (70–75 % des letzten Nettoentgelts)

Zuständigkeit nach SGB IX § 14: Wer zuerst den Antrag bekommt, ist zuständig — auch wenn anderer Träger richtig wäre— Zuständigkeit

§ 14 SGB IX: 'Antragsprinzip der Zuständigkeit' — DRV, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Jobcenter. Wer den Antrag erhält und nicht zuständig ist, muss ihn binnen 2 Wochen weiterleiten

SGB VI & SGB IX · Reha-Leistungen

Medizinische vs. Berufliche Rehabilitation

Je nach Situation und Arbeitsfähigkeit sind unterschiedliche Reha-Leistungen sinnvoll.

MerkmalMedizinische RehaBerufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben)
ZielGesundheit wiederherstellenArbeitsfähigkeit im neuen Beruf
Dauer3–6 Wochen stationärBis 2 Jahre (Umschulung)
LeistungBehandlung, Therapie, KlinikUmschulung, Förderung, Arbeitshilfen
Geld während RehaÜbergangsgeld (70 % Netto)Übergangsgeld (70–75 % Netto)
ZuständigkeitDRV, Krankenkasse, BGDRV, Agentur für Arbeit, BG
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Typische Situationen

Reha-Antrag in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann ein Reha-Antrag gestellt werden sollte und wie er erfolgreich durchgesetzt wird.

Rückenerkrankung

Bandscheibenvorfall — Reha beantragen bevor Rente in Frage kommt

Lagerarbeiter (50) hat schweren Bandscheibenvorfall. Arzt empfiehlt Reha. DRV prüft gleichzeitig EM-Rente.

  • Reha-Antrag und EM-Rentenantrag gleichzeitig stellen — DRV muss Reha zuerst prüfen
  • Ärztlicher Befundbericht mitnehmen: Diagnose, bisherige Behandlung, Prognose
  • Antrag beim DRV: Formular G0100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe) oder formloses Schreiben
  • Bei Ablehnung: Widerspruch mit aktuellem Attest und Reha-Empfehlung des Arztes
Berufliche Neuorientierung

Pflegekraft kann nicht mehr im Beruf arbeiten — Umschulung beantragen

Krankenpflegerin (45) mit chronischen Rückenproblemen. Bisheriger Beruf medizinisch nicht mehr möglich. DRV soll Umschulung finanzieren.

  • Berufliche Reha beantragen: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX)
  • Wunsch- und Wahlrecht: Sie können Wunschberuf für Umschulung vorschlagen (§ 8 SGB IX)
  • DRV zahlt während Umschulung Übergangsgeld: 70 % des letzten Nettoentgelts (mit Kindern 75 %)
  • Umschulungsdauer: Bis 2 Jahre — anerkannte Ausbildungsberufe oder Weiterbildungen
Psychische Erkrankung

Burnout — Reha in psychosomatischer Klinik beantragen

Führungskraft (52) mit schwerem Burnout und Depressionen. Krankenkasse hat ambulante Therapie bezahlt. DRV soll stationäre Reha finanzieren.

  • DRV ist zuständig für stationäre Reha bei psychischen Erkrankungen — wenn Rentenversicherungszeiten erfüllt
  • Ärztliches Attest mit klarer Begründung: Warum stationäre Reha, nicht nur ambulante Therapie?
  • Klinikwahl: Wunsch-und-Wahlrecht (§ 8 SGB IX) — Vorschlag einer geeigneten Klinik möglich
  • Wartezeit: Mindestens 4 Jahre nach letzter stationärer Reha-Maßnahme derselben Art
Verwandte Konzepte

Rund um Reha und Erwerbsminderung

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