Formlose Vollmacht: Generalvollmacht, Vorsorge- und Kontovollmacht
Eine Vollmacht überträgt Handlungsbefugnis — für Behördengänge, Bankgeschäfte oder den medizinischen Notfall. Wir erklären die Unterschiede und liefern die Vorlage für jede Situation.
Vollmacht: Arten, Form und Widerruf
Eine Vollmacht ist grundsätzlich formlos — aber für bestimmte Handlungen (Grundstücksgeschäfte, notarielle Akte) ist die Form der Haupthandlung zu wahren. Die Vorsorgevollmacht sollte stets schriftlich erteilt werden.
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Für Grundstückskauf: Vollmacht muss notariell beglaubigt sein — für Behördengänge und Bankgeschäfte reicht Schriftform
Ohne Vorsorgevollmacht: Gericht bestellt gesetzlichen Betreuer — oft Fremder. Vorsorgevollmacht verhindert das
Widerruf sollte schriftlich und mit Einschreiben erfolgen — und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden
Bundesnotarkammer (ZVR) — Registrierung sichert, dass Vollmacht im Notfall auffindbar ist
Vollmachtsarten im Vergleich
Je nach Zweck und Reichweite ist die passende Vollmachtsart zu wählen.
| Art | Reichweite | Form |
|---|---|---|
| Einzelvollmacht | Nur eine bestimmte Handlung | Formlos (meist schriftlich) |
| Kontovollmacht | Nur Bankgeschäfte | Bankformular (meist) |
| Generalvollmacht | Alle rechtlichen Handlungen | Schriftlich empfohlen |
| Vorsorgevollmacht | Alle Bereiche — auch Gesundheit | Schriftlich zwingend (§ 1820 BGB) |
| Prozessvollmacht | Gerichtliche Vertretung | Schriftlich (§ 80 ZPO) |
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Vollmacht in der Praxis
Diese Fälle zeigen, welche Vollmacht wann die richtige ist.
Ehepaar erstellt Vorsorgevollmacht füreinander
Ehepaar (65) möchte sicherstellen, dass jeder den anderen im Notfall vertreten kann — auch bei Demenz.
- →Vorsorgevollmacht schriftlich erstellen — eigenhändig unterschreiben, Datum angeben
- →Explizit bestimmen: Vollmacht gilt auch bei Bewusstlosigkeit und Geschäftsunfähigkeit
- →Im Zentralen Vorsorgeregister der BNotK registrieren — 18 € einmalig
- →Patientenverfügung kombinieren — regelt medizinische Entscheidungen eigenständig
Sohn soll Konto der pflegebedürftigen Mutter verwalten
Mutter (80) ist pflegebedürftig und kann Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen.
- →Kontovollmacht bei der Bank direkt erteilen — viele Banken haben eigene Formulare
- →Alternativ: formlose schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie bei der Bank vorlegen
- →Für den Notfall: Vorsorgevollmacht erteilen, die auch bei Geschäftsunfähigkeit gilt
- →Schutz vor Missbrauch: Kontovollmacht kann auf bestimmte Beträge oder Konten beschränkt werden
Arbeitnehmer schickt Bruder zur Behörde — einfache Vollmacht
Arbeitnehmer kann nicht persönlich zur Ausländerbehörde. Bruder soll Formulare einreichen.
- →Einfache schriftliche Vollmacht mit Name, Geburtsdatum, Zweck und Unterschrift
- →Personalausweiskopie des Vollmachtgebers beilegen — Behörde verlangt Identitätsnachweis
- →Klarer Umfang: 'Einreichung der Unterlagen am [Datum] bei der Ausländerbehörde [Stadt]'
- →Einzelvollmacht — kein Blanko-Blankett, um Missbrauch zu vermeiden