Rechtssicher nach BGB §§ 164–181

Formlose Vollmacht: Generalvollmacht, Vorsorge- und Kontovollmacht

Eine Vollmacht überträgt Handlungsbefugnis — für Behördengänge, Bankgeschäfte oder den medizinischen Notfall. Wir erklären die Unterschiede und liefern die Vorlage für jede Situation.

BGB · Vollmachtsrecht

Vollmacht: Arten, Form und Widerruf

Eine Vollmacht ist grundsätzlich formlos — aber für bestimmte Handlungen (Grundstücksgeschäfte, notarielle Akte) ist die Form der Haupthandlung zu wahren. Die Vorsorgevollmacht sollte stets schriftlich erteilt werden.

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Formfreiheit: Vollmacht ist grundsätzlich formlos — Ausnahme bei formbedürftigen Hauptgeschäften — Formfreiheit

Für Grundstückskauf: Vollmacht muss notariell beglaubigt sein — für Behördengänge und Bankgeschäfte reicht Schriftform

Vorsorgevollmacht: Gilt auch bei Geschäftsunfähigkeit — muss dies ausdrücklich bestimmt sein (§ 1820 BGB) — Vorsorgevollmacht

Ohne Vorsorgevollmacht: Gericht bestellt gesetzlichen Betreuer — oft Fremder. Vorsorgevollmacht verhindert das

Widerruf: Vollmacht ist jederzeit widerrufbar — Widerruf wirkt sofort (§ 168 BGB) — Widerruf

Widerruf sollte schriftlich und mit Einschreiben erfolgen — und dem Bevollmächtigten mitgeteilt werden

Zentrales Vorsorgeregister: Vorsorgevollmacht kostenlos beim BNotK registrieren lassen — Ärzte und Gerichte können abrufen — Register

Bundesnotarkammer (ZVR) — Registrierung sichert, dass Vollmacht im Notfall auffindbar ist

BGB §§ 164–181

Vollmachtsarten im Vergleich

Je nach Zweck und Reichweite ist die passende Vollmachtsart zu wählen.

Art Reichweite Form
Einzelvollmacht Nur eine bestimmte Handlung Formlos (meist schriftlich)
Kontovollmacht Nur Bankgeschäfte Bankformular (meist)
Generalvollmacht Alle rechtlichen Handlungen Schriftlich empfohlen
Vorsorgevollmacht Alle Bereiche — auch Gesundheit Schriftlich zwingend (§ 1820 BGB)
Prozessvollmacht Gerichtliche Vertretung Schriftlich (§ 80 ZPO)
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Typische Situationen

Vollmacht in der Praxis

Diese Fälle zeigen, welche Vollmacht wann die richtige ist.

Vorsorge

Ehepaar erstellt Vorsorgevollmacht füreinander

Ehepaar (65) möchte sicherstellen, dass jeder den anderen im Notfall vertreten kann — auch bei Demenz.

  • Vorsorgevollmacht schriftlich erstellen — eigenhändig unterschreiben, Datum angeben
  • Explizit bestimmen: Vollmacht gilt auch bei Bewusstlosigkeit und Geschäftsunfähigkeit
  • Im Zentralen Vorsorgeregister der BNotK registrieren — 18 € einmalig
  • Patientenverfügung kombinieren — regelt medizinische Entscheidungen eigenständig
Bank

Sohn soll Konto der pflegebedürftigen Mutter verwalten

Mutter (80) ist pflegebedürftig und kann Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen.

  • Kontovollmacht bei der Bank direkt erteilen — viele Banken haben eigene Formulare
  • Alternativ: formlose schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie bei der Bank vorlegen
  • Für den Notfall: Vorsorgevollmacht erteilen, die auch bei Geschäftsunfähigkeit gilt
  • Schutz vor Missbrauch: Kontovollmacht kann auf bestimmte Beträge oder Konten beschränkt werden
Behörde

Arbeitnehmer schickt Bruder zur Behörde — einfache Vollmacht

Arbeitnehmer kann nicht persönlich zur Ausländerbehörde. Bruder soll Formulare einreichen.

  • Einfache schriftliche Vollmacht mit Name, Geburtsdatum, Zweck und Unterschrift
  • Personalausweiskopie des Vollmachtgebers beilegen — Behörde verlangt Identitätsnachweis
  • Klarer Umfang: 'Einreichung der Unterlagen am [Datum] bei der Ausländerbehörde [Stadt]'
  • Einzelvollmacht — kein Blanko-Blankett, um Missbrauch zu vermeiden
Verwandte Themen

Weitere Antragsthemen im Privatrecht

Widerspruch

Widerspruch gegen Bescheide — auch durch Bevollmächtigte einlegbar.

Zur Vorlage

Kaufvertrag

Privater Kaufvertrag — auch per Vollmacht abschließbar.

Zur Vorlage

Löschungsantrag

Grundbuchlöschung durch Bevollmächtigten beantragen.

Zur Vorlage

Vertragsvorlagen und Löschungsanträge

Die Vollmacht steht neben Verträgen, Auskünften und Widersprüchen.

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