Rechtssicher nach GBO § 19 & BGB §§ 875, 1183

Formloser Antrag: Löschungsantrag — Grundschuld und Grundbucheintrag

Nach Abbezahlung des Kredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch — solange kein Löschungsantrag gestellt wird. Wir erklären das Verfahren und liefern die Vorlage für den Antrag beim Grundbuchamt.

GBO · Grundbuchrecht

Grundbuch-Löschung: Ablauf und Voraussetzungen

Eine Grundschuld bleibt auch nach vollständiger Kreditrückzahlung im Grundbuch eingetragen — sie erlischt nicht automatisch. Für die Löschung brauchen Sie die Bewilligung des Gläubigers und einen Notar.

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Löschungsbewilligung: Bank oder Gläubiger muss die Löschung bewilligen (GBO § 19) — Antrag an die Bank stellen— Löschungsbewilligung

Bank ist verpflichtet, Löschungsbewilligung auszustellen — kein Ermessen. Kosten: meist 25–100 € Bankgebühr

Notarielle Unterschriftsbeglaubigung: Unterschriften unter der Löschungsbewilligung müssen notariell beglaubigt sein— Notar

Nicht zu verwechseln mit Beurkundung — Beglaubigung ist günstiger (ca. 20–50 €) und schneller

Grundbuchamt: Antrag auf Löschung beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) einreichen— Grundbuchamt

Zuständig: Amtsgericht am Ort des Grundstücks — Gebühren richten sich nach Grundschuldbetrag (GNotKG)

Kosten: Notar + Grundbuchamt — insgesamt ca. 0,2–0,5 % der eingetragenen Grundschuldsumme— Kosten

Grundschuld von 200.000 € = ca. 400–1.000 € Gesamtkosten — lohnt sich aber für sauberes Grundbuch

GBO · Löschungsverfahren

Schritte zur Grundbuchlöschung

Die Löschung eines Grundbucheintrags folgt einem festen Ablauf — von der Bank bis zum Grundbuchamt.

SchrittWas zu tun istZuständig
1Löschungsbewilligung bei der Bank beantragenEigentümer (formloser Antrag)
2Löschungsbewilligung prüfen und unterschreiben lassenBank — beglaubigte Unterschrift
3Notar: Unterschriften beglaubigen lassenEigentümer beim Notar
4Löschungsantrag beim Grundbuchamt einreichenNotar oder Eigentümer direkt
5Löschung wird vollzogen — neuer GrundbuchauszugGrundbuchamt
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Typische Situationen

Löschungsantrag in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und wie der Löschungsantrag gestellt wird.

Kredit abbezahlt

Immobilienkredit vollständig getilgt — Grundschuld noch im Grundbuch

Ehepaar hat nach 25 Jahren den Kredit vollständig getilgt. Die Grundschuld über 180.000 € steht noch im Grundbuch.

  • Schriftliche Anforderung der Löschungsbewilligung an die Bank — formloser Brief reicht
  • Bank stellt Löschungsbewilligung aus — ggf. mit beglaubigter Unterschrift bereits versehen
  • Notar aufsuchen — Unterschriften beglaubigen lassen, Antrag beim Grundbuchamt einreichen
  • Kosten: Bankgebühr + Notar + Grundbuchgebühr — insgesamt ca. 500–800 € bei 180.000 €
Wohnrecht

Mutter verstorben — Wohnrecht soll aus Grundbuch gelöscht werden

Mutter hatte lebenslanges Wohnrecht im Haus der Tochter. Nach dem Tod ist das Wohnrecht erloschen.

  • Wohnrecht erlischt automatisch mit dem Tod — aber nicht aus dem Grundbuch
  • Sterbeurkunde beschaffen und beim Notar vorlegen
  • Notar erstellt Löschungsantrag und reicht diesen beim Grundbuchamt ein
  • Keine Bewilligung des Berechtigten nötig — Tod ist Beweis des Erlöschens (§ 875 BGB)
Hausverkauf

Hausverkauf — Käufer verlangt schuldenfreies Grundbuch

Eigentümer will Haus verkaufen. Käufer und Bank verlangen lastfreies Grundbuch vor dem Kauf.

  • Löschung vor dem Verkauf oder gleichzeitig beim Notartermin organisieren
  • Notartermin: Ablösung des Restdarlehens aus dem Kaufpreis, Bank erteilt Löschungsbewilligung Zug um Zug
  • Notar koordiniert die Abwicklung — Löschung und Eigentumsübertragung gleichzeitig
  • Grundbuchauszug beantragen, um den aktuellen Stand zu kennen (Grundbuchamt oder online)
Verwandte Konzepte

Rund um Grundbuch und Immobilienrecht

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