Rechtssicher nach GBO § 19 & BGB §§ 875, 1183

Formloser Antrag: Löschungsantrag — Grundschuld und Grundbucheintrag

Nach Abbezahlung des Kredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch — solange kein Löschungsantrag gestellt wird. Wir erklären das Verfahren und liefern die Vorlage für den Antrag beim Grundbuchamt.

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Antrag auf Löschungsantrag als leere PDF-Vorlage

Das Muster führt den Fall Grundschuld löschen nach Darlehensrückzahlung aus und nennt die Rechtsgrundlage bereits im Text. Ausfüllen, unterschreiben, absenden.

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Rechtsgrundlage GBO § 19
Erste Seite der Vorlage Antrag auf Löschungsantrag mit den Feldern zum Ausfüllen
GBO · Grundbuchrecht

Grundbuch-Löschung: Ablauf und Voraussetzungen

Eine Grundschuld bleibt auch nach vollständiger Kreditrückzahlung im Grundbuch eingetragen — sie erlischt nicht automatisch. Für die Löschung brauchen Sie die Bewilligung des Gläubigers und einen Notar.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Löschungsbewilligung: Bank oder Gläubiger muss die Löschung bewilligen (GBO § 19) — Antrag an die Bank stellen — Löschungsbewilligung

Bank ist verpflichtet, Löschungsbewilligung auszustellen — kein Ermessen. Kosten: meist 25–100 € Bankgebühr

Notarielle Unterschriftsbeglaubigung: Unterschriften unter der Löschungsbewilligung müssen notariell beglaubigt sein — Notar

Nicht zu verwechseln mit Beurkundung — Beglaubigung ist günstiger (ca. 20–50 €) und schneller

Grundbuchamt: Antrag auf Löschung beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) einreichen — Grundbuchamt

Zuständig: Amtsgericht am Ort des Grundstücks — Gebühren richten sich nach Grundschuldbetrag (GNotKG)

Kosten: Notar + Grundbuchamt — insgesamt ca. 0,2–0,5 % der eingetragenen Grundschuldsumme — Kosten

Grundschuld von 200.000 € = ca. 400–1.000 € Gesamtkosten — lohnt sich aber für sauberes Grundbuch

GBO · Löschungsverfahren

Schritte zur Grundbuchlöschung

Die Löschung eines Grundbucheintrags folgt einem festen Ablauf — von der Bank bis zum Grundbuchamt.

Schritt Was zu tun ist Zuständig
1 Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen Eigentümer (formloser Antrag)
2 Löschungsbewilligung prüfen und unterschreiben lassen Bank — beglaubigte Unterschrift
3 Notar: Unterschriften beglaubigen lassen Eigentümer beim Notar
4 Löschungsantrag beim Grundbuchamt einreichen Notar oder Eigentümer direkt
5 Löschung wird vollzogen — neuer Grundbuchauszug Grundbuchamt
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag auf Löschungsantrag

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Löschungsantrag in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wann und wie der Löschungsantrag gestellt wird.

Kredit abbezahlt

Immobilienkredit vollständig getilgt — Grundschuld noch im Grundbuch

Ehepaar hat nach 25 Jahren den Kredit vollständig getilgt. Die Grundschuld über 180.000 € steht noch im Grundbuch.

  • → Schriftliche Anforderung der Löschungsbewilligung an die Bank — formloser Brief reicht
  • → Bank stellt Löschungsbewilligung aus — ggf. mit beglaubigter Unterschrift bereits versehen
  • → Notar aufsuchen — Unterschriften beglaubigen lassen, Antrag beim Grundbuchamt einreichen
  • → Kosten: Bankgebühr + Notar + Grundbuchgebühr — insgesamt ca. 500–800 € bei 180.000 €
Wohnrecht

Mutter verstorben — Wohnrecht soll aus Grundbuch gelöscht werden

Mutter hatte lebenslanges Wohnrecht im Haus der Tochter. Nach dem Tod ist das Wohnrecht erloschen.

  • → Wohnrecht erlischt automatisch mit dem Tod — aber nicht aus dem Grundbuch
  • → Sterbeurkunde beschaffen und beim Notar vorlegen
  • → Notar erstellt Löschungsantrag und reicht diesen beim Grundbuchamt ein
  • → Keine Bewilligung des Berechtigten nötig — Tod ist Beweis des Erlöschens (§ 875 BGB)
Hausverkauf

Hausverkauf — Käufer verlangt schuldenfreies Grundbuch

Eigentümer will Haus verkaufen. Käufer und Bank verlangen lastfreies Grundbuch vor dem Kauf.

  • → Löschung vor dem Verkauf oder gleichzeitig beim Notartermin organisieren
  • → Notartermin: Ablösung des Restdarlehens aus dem Kaufpreis, Bank erteilt Löschungsbewilligung Zug um Zug
  • → Notar koordiniert die Abwicklung — Löschung und Eigentumsübertragung gleichzeitig
  • → Grundbuchauszug beantragen, um den aktuellen Stand zu kennen (Grundbuchamt oder online)
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Die Grundbuchlöschung nach § 19 GBO ist einer von mehreren Rechtsanträgen.

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