Formloser Antrag: Löschungsantrag — Grundschuld und Grundbucheintrag
Nach Abbezahlung des Kredits bleibt die Grundschuld im Grundbuch — solange kein Löschungsantrag gestellt wird. Wir erklären das Verfahren und liefern die Vorlage für den Antrag beim Grundbuchamt.
Grundbuch-Löschung: Ablauf und Voraussetzungen
Eine Grundschuld bleibt auch nach vollständiger Kreditrückzahlung im Grundbuch eingetragen — sie erlischt nicht automatisch. Für die Löschung brauchen Sie die Bewilligung des Gläubigers und einen Notar.
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Bank ist verpflichtet, Löschungsbewilligung auszustellen — kein Ermessen. Kosten: meist 25–100 € Bankgebühr
Nicht zu verwechseln mit Beurkundung — Beglaubigung ist günstiger (ca. 20–50 €) und schneller
Zuständig: Amtsgericht am Ort des Grundstücks — Gebühren richten sich nach Grundschuldbetrag (GNotKG)
Grundschuld von 200.000 € = ca. 400–1.000 € Gesamtkosten — lohnt sich aber für sauberes Grundbuch
Schritte zur Grundbuchlöschung
Die Löschung eines Grundbucheintrags folgt einem festen Ablauf — von der Bank bis zum Grundbuchamt.
| Schritt | Was zu tun ist | Zuständig |
|---|---|---|
| 1 | Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen | Eigentümer (formloser Antrag) |
| 2 | Löschungsbewilligung prüfen und unterschreiben lassen | Bank — beglaubigte Unterschrift |
| 3 | Notar: Unterschriften beglaubigen lassen | Eigentümer beim Notar |
| 4 | Löschungsantrag beim Grundbuchamt einreichen | Notar oder Eigentümer direkt |
| 5 | Löschung wird vollzogen — neuer Grundbuchauszug | Grundbuchamt |
Antrag-Generator — PDF & Word
Löschungsantrag in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wann und wie der Löschungsantrag gestellt wird.
Immobilienkredit vollständig getilgt — Grundschuld noch im Grundbuch
Ehepaar hat nach 25 Jahren den Kredit vollständig getilgt. Die Grundschuld über 180.000 € steht noch im Grundbuch.
- →Schriftliche Anforderung der Löschungsbewilligung an die Bank — formloser Brief reicht
- →Bank stellt Löschungsbewilligung aus — ggf. mit beglaubigter Unterschrift bereits versehen
- →Notar aufsuchen — Unterschriften beglaubigen lassen, Antrag beim Grundbuchamt einreichen
- →Kosten: Bankgebühr + Notar + Grundbuchgebühr — insgesamt ca. 500–800 € bei 180.000 €
Mutter verstorben — Wohnrecht soll aus Grundbuch gelöscht werden
Mutter hatte lebenslanges Wohnrecht im Haus der Tochter. Nach dem Tod ist das Wohnrecht erloschen.
- →Wohnrecht erlischt automatisch mit dem Tod — aber nicht aus dem Grundbuch
- →Sterbeurkunde beschaffen und beim Notar vorlegen
- →Notar erstellt Löschungsantrag und reicht diesen beim Grundbuchamt ein
- →Keine Bewilligung des Berechtigten nötig — Tod ist Beweis des Erlöschens (§ 875 BGB)
Hausverkauf — Käufer verlangt schuldenfreies Grundbuch
Eigentümer will Haus verkaufen. Käufer und Bank verlangen lastfreies Grundbuch vor dem Kauf.
- →Löschung vor dem Verkauf oder gleichzeitig beim Notartermin organisieren
- →Notartermin: Ablösung des Restdarlehens aus dem Kaufpreis, Bank erteilt Löschungsbewilligung Zug um Zug
- →Notar koordiniert die Abwicklung — Löschung und Eigentumsübertragung gleichzeitig
- →Grundbuchauszug beantragen, um den aktuellen Stand zu kennen (Grundbuchamt oder online)
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