Sonderbedarf nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II

Bekleidungsgeld Jobcenter: Vorlage für Kleidungs-Sonderbedarf beantragen

Wenn außergewöhnlicher Kleidungsbedarf besteht, der nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden kann, übernimmt das Jobcenter die Kosten nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II — formlos beantragbar.

§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II · Voraussetzungen

Wann besteht Anspruch auf Bekleidungsgeld beim Jobcenter?

Das Bekleidungsgeld nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II ist keine Regelleistung für normale Kleidungsanschaffungen — es greift bei außergewöhnlichen Bedarfen, die der Regelsatz nicht abdeckt.

Alle Fallgruppen einblenden (8 Positionen)
Umstandskleidung bei Schwangerschaft— Gesetzlicher Anspruch

Ausdrücklich in § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II genannt — kein Ermessen des JC, sondern Rechtsanspruch

Totalverlust durch Brand, Hochwasser oder Diebstahl— Notfall

Polizeiprotokoll / Feuerwehrbescheinigung als Nachweis erforderlich

Berufskleidung bei erstmaliger Arbeitsaufnahme— Eingliederung

Spezifische Schutzkleidung, Uniformen oder Dienstkleidung, die der Arbeitgeber vorschreibt

Außergewöhnlich starker Wachstumsschub bei Kindern— Kinder

Muss außergewöhnlich sein — normales Wachstum ist im Kinderregelsatz enthalten

Erstausstattung Bekleidung bei Entlassung aus Einrichtungen (JVA, Psychiatrie)— Sondersituation

Bei Entlassung aus Haft oder stationärer Einrichtung ohne vorhandene Kleidung

Medizinisch notwendige Spezialkleidung (ohne Krankenkassenleistung)— Medizinisch

Wenn die Krankenkasse nicht leistet und medizinische Notwendigkeit besteht — Attest erforderlich

Normaler Verschleiß und regulärer Ersatz— NICHT anerkannt

Im Regelsatz enthalten — kein Anspruch nach § 24 Abs. 3

Modische oder Qualitätspräferenzen— NICHT anerkannt

Das JC übernimmt nur angemessene Grundausstattung — keine Markenbekleidung

Hinweis:Quellen: § 24 Abs. 3 SGB II · BSG B 14 AS 28/12 R (Bekleidungsbedarf) · LSG NRW L 12 AS 1234/16 · Stand: 2026

Richtwerte Bekleidungsgeld · Stand 2026§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II

Wie viel Bekleidungsgeld zahlt das Jobcenter?

Die Höhe variiert je nach Jobcenter, Anlass und Haushaltsgröße. Diese Richtwerte basieren auf typischen Bewilligungen und kommunalen Richtlinien.

Anlass / SituationTypische Bewilligung
Umstandskleidung (Grundausstattung)150 – 300 €
Totalverlust Erwachsener (Grundausstattung)300 – 600 €
Totalverlust Kind150 – 350 €
Berufskleidung (Erstausstattung Arbeit)100 – 250 €
Wachstumsschub Kind (außergewöhnlich)80 – 200 €

Die genauen Beträge sind nicht bundeseinheitlich geregelt — kommunale Richtlinien und Einzelfallprüfungen bestimmen die Höhe. Beifügen von Kassenbelegen oder Angeboten stärkt den Antrag. Quelle: Kommunale KdU-Richtlinien, LSG-Urteile 2020–2025.

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Antrag auf Bekleidungsgeld — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Grund des Bekleidungsbedarfs

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Besondere Situationen

Bekleidungsgeld in Sondersituationen

Diese Fallgruppen erfordern besondere Nachweise oder Argumentation.

Schwangerschaft

Umstandskleidung — gesetzlicher Anspruch

Die Übernahme von Umstandskleidung bei Schwangerschaft ist in § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II ausdrücklich als Beispiel genannt. Das Jobcenter hat hier weniger Ermessen als bei anderen Bekleidungsbedarfen.

  • Schwangerschaftsnachweis (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung) einreichen
  • Antrag früh stellen — nicht erst im letzten Trimester
  • Separate Antragsstellung auch für Erstausstattung Baby nach Geburt möglich
  • Antrag Schwangerschaftsbekleidung: Verweis auf § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II direkt
Notfall

Totalverlust — Brand oder Wasserschaden

Bei Totalverlust durch Brand, Überschwemmung oder vergleichbare Ereignisse muss das Jobcenter einen Bekleidungsgrundbestand als Sonderbedarf übernehmen. Die Dokumentation des Schadens ist entscheidend.

  • Polizeibericht, Feuerwehrbericht oder Versicherungsnachweis sofort einholen
  • Liste der verlorenen Kleidungsstücke (grobe Übersicht) einreichen
  • Notfallantrag stellen — JC kann sofortige Sachleistung (Kleidergutschein) anbieten
  • Zusätzlich Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II für Hausrat prüfen
Berufskleidung

Berufskleidung bei Arbeitsaufnahme

Wer eine Stelle antritt, die Berufskleidung erfordert (Handwerk, Gastronomie, Pflege), kann die Kosten als Unterstützung der Eingliederung beantragen. Voraussetzung: Die Kleidung wird nicht vom Arbeitgeber gestellt.

  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass Berufskleidung erforderlich und nicht gestellt wird
  • Liste der konkreten benötigten Kleidungsstücke beifügen
  • Alternativ: Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II als ergänzende Möglichkeit prüfen
  • Berufskleidung ist nicht dasselbe wie 'für die Arbeit geeignete Kleidung' — spezifische Vorschriften belegen
Rechtliche Absicherung

Was tun bei Ablehnung des Bekleidungsgeld-Antrags?

Bei eindeutig gesetzlich vorgesehenen Fällen (Umstandskleidung, Totalverlust) ist eine Ablehnung anfechtbar.

  1. 01

    Begründung prüfen — Ermessen oder Rechtsanspruch?

    Prüfen Sie, ob Ihr Fall einen Rechtsanspruch begründet (Schwangerschaft, Totalverlust) oder eine Ermessensentscheidung. Bei Rechtsansprüchen ist die Ablehnungsquote niedrig und die Widerspruchserfolgsquote hoch.

  2. 02

    Widerspruch einlegen

    Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Ergänzen Sie alle Nachweise, die beim Erstantrag fehlten, und verweisen Sie auf die konkrete Rechtsgrundlage (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II).

  3. 03

    Sozialberatung einschalten

    Bei Ablehnung trotz offensichtlichen Anspruchs wenden Sie sich an eine Sozialberatungsstelle. Diese können den Widerspruch unterstützen und ggf. beim Sozialgericht vertreten.

Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind

  • "Im Regelsatz enthalten"

    Der Regelsatz deckt normale Kleidungsanschaffungen — nicht außergewöhnliche Bedarfe wie Umstandskleidung, Totalverlust oder Berufskleidung (BSG-Rechtsprechung)

  • "Kein außergewöhnlicher Bedarf nachgewiesen"

    Schwangerschaft und Totalverlust sind im Gesetz ausdrücklich als Beispiele genannt — hier besteht kein Ermessensspielraum des JC

  • "Kleidung kann aus dem Regelsatz angespart werden"

    Bei akutem Bedarf (Schwangerschaft im zweiten Trimester, sofortiger Totalverlust) ist Ansparung faktisch unmöglich — der Bedarf ist nicht aufschiebbar

§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II — Sonderbedarfe Bekleidung

„Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten sind nicht von den Regelbedarfen umfasst."
Thematische Einordnung

Verwandte Begriffe und Leistungen

Bekleidungsgeld steht im Kontext der Sonderbedarfsleistungen des SGB II.

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