Zinsloses Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II

Darlehen Jobcenter: Vorlage & Generator für unabweisbare Bedarfe

Wenn ein unerwarteter Bedarf nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden kann, stellt das Jobcenter ein zinsloses Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II — formlos beantragbar.

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Antrag auf Darlehen — PDF & Word als leere PDF-Vorlage

Das Muster führt den Fall Defektes Haushaltsgerät (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) aus und nennt die Rechtsgrundlage bereits im Text. Ausfüllen, unterschreiben, absenden.

  • Die Rechtsgrundlagen stehen im Dokument: § 24 Abs. 1 SGB II — Darlehen für unabweisbare Bedarfe · § 42a SGB II — Rückzahlung
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Rechtsgrundlage § 24 Abs. 1 SGB II — Darlehen für unabweisbare Bedarfe
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§ 24 Abs. 1 SGB II · Vollständige Übersicht

Was kann über das Darlehen beim Jobcenter finanziert werden?

Das Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II ist eine Auffangregelung für Bedarfe, die nicht durch den Regelsatz und auch nicht durch spezifische Sonderbedarfe (§ 24 Abs. 3) gedeckt werden. Die folgende Liste zeigt anerkannte und typische Verwendungszwecke.

Alle Verwendungszwecke einblenden (10 Positionen)
Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) — Haushalt

Irreparabler Defekt muss nachgewiesen werden — Kostenvoranschlag für Reparatur beilegen

Mietkaution bei Wohnungswechsel — Wohnen

Wird als Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II oder § 24 Abs. 1 gewährt — Rückzahlung durch Aufrechnung

Energieschulden zur Abwendung einer Sperrung (Strom, Gas) — Versorgung

Sperrdrohung muss durch Mahnung / Sperrankündigung belegt werden — sofortiger Handlungsbedarf

Kleinkleidung und Schuhe in akuter Notlage — Grundbedarf

Nur bei nachgewiesenem Totalverlust (Brand, Wasserschaden) — nicht für reguläre Neuanschaffungen

Reparatur von Heizungsanlage oder wichtiger Haushaltsinfrastruktur — Wohnung

Bei Mietwohnung normalerweise Vermieterpflicht — Darlehen nur wenn Vermieter nicht erreichbar oder zahlungsunfähig

Brillenersatz (außerhalb der Erstausstattung) — Gesundheit

Kann auch über Krankenkasse (SGB V § 33) oder Jobcenter § 24 Abs. 3 beantragt werden — Parallelantrag prüfen

Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche (nicht anderweitig abgedeckt) — Eingliederung

Normalerweise über Vermittlungsbudget § 16 SGB II — Darlehen als Rückfalloption

Kosten für Führerschein in Ausnahmefällen — Eingliederung

Primär über § 16b SGB II Eingliederungshilfe — Darlehen nur wenn Eingliederung scheitert

Renovierungskosten beim Auszug (mietvertraglich verpflichtend) — Wohnen

Nachweislich geschuldete Schönheitsreparaturen bei Auszug — Kostenvoranschlag erforderlich

Kurzfristige Überbrückung bis zur ersten Zahlung — Überbrückung

Primär über § 41a SGB II oder Vorschuss § 42 SGB I — Darlehen als ergänzende Möglichkeit

Hinweis: Entscheidend ist immer der Einzelfall: Der Bedarf muss tatsächlich unabweisbar sein, d.h. er kann nicht auf andere Weise und nicht durch Ansparung aus dem Regelsatz gedeckt werden. Quellen: § 24 SGB II · BSG B 14 AS 53/12 R · LSG-Urteile 2020–2025 · Stand: 2026

Richtwerte & Rückzahlung · § 42a SGB II Stand: 2026

Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?

Das Darlehen wird nicht als Einmalbetrag zurückgezahlt, sondern durch monatliche Aufrechnung mit den laufenden Bürgergeldleistungen. Die Rückzahlung ist gesetzlich begrenzt.

Aspekt Gesetzliche Regelung
Rückzahlungsart Monatliche Aufrechnung
Maximale monatliche Aufrechnung 10 % des Regelbedarfs
Zinsen Keine (zinsloses Darlehen)
Laufzeit Bis vollständige Tilgung
Stundungsantrag Formlos möglich
Erlassantrag Bei dauerhafter Bedürftigkeit

Rechtsgrundlage Rückzahlung: § 42a SGB II · BSG B 4 AS 34/11 R · Bei Erlassantrag: formloser Antrag nach § 44 SGB X oder § 42a Abs. 2 SGB II möglich.

Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag auf Darlehen — PDF & Word

1

Pflichtfeld

Art des unabweisbaren Bedarfs

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Besondere Situationen

Darlehen in Sondersituationen

In bestimmten Konstellationen gelten beim Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II besondere Regelungen.

Energieschulden

Strom- oder Gasschulden — Sperrung droht

Wenn der Energieversorger eine Sperrung androht oder bereits eine Mahnung verschickt hat, kann das Jobcenter die Schulden als Darlehen übernehmen. Die Übernahme setzt einen Nachweis der Sperrdrohung voraus.

  • Mahnschreiben / Sperrankündigung des Energieversorgers als Anlage einreichen
  • Darlehen wird direkt an den Energieversorger gezahlt — nicht an den Antragsteller
  • Sofortige Bearbeitung möglich — auf Dringlichkeit hinweisen
  • Parallelantrag auf Reduzierung des Abschlags beim Energieversorger prüfen
Haushalt

Defektes Haushaltsgerät — Ersatzbeschaffung

Bei irreparabel defektem Kühlschrank, Herd oder vergleichbarem Grundbedarfsgerät stellt das Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II die Grundlage dar, wenn kein Erstausstattungsanspruch (§ 24 Abs. 3) greift.

  • Kostenvoranschlag für Reparatur immer beilegen — Nachweis der Unwirtschaftlichkeit
  • 2–3 Preisangebote für Ersatzgerät zeigen Wirtschaftlichkeit
  • Bei Erstausstattung (neue Wohnung): besser § 24 Abs. 3 SGB II prüfen — dort als Zuschuss, nicht Darlehen
  • BSG B 4 AS 77/12 R: JC muss tatsächlich verfügbare günstigere Alternative konkret benennen
Wohnen

Mietkaution als Darlehen

Die Mietkaution für eine neue Wohnung wird als Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II gewährt. Das Darlehen wird direkt an den Vermieter überwiesen und durch monatliche Aufrechnung zurückgezahlt.

  • Antrag stellen, BEVOR der neue Mietvertrag unterschrieben wird
  • Mietvertrag und Vermieterbescheinigung als Anlage einreichen
  • Jobcenter zahlt direkt an Vermieter — kein Bargeld an Antragsteller
  • Bei Ende des Mietverhältnisses: ausstehende Kaution geht an das Jobcenter zurück
Rechtliche Absicherung

Was tun bei Ablehnung des Darlehensantrags?

Das Jobcenter hat beim Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II grundsätzlich Ermessen — aber dieses Ermessen ist nicht schrankenlos. Folgende Schritte helfen bei einer rechtswidrigen Ablehnung.

  1. 01

    Begründung des Bescheids genau prüfen

    Prüfen Sie, ob das Jobcenter den Bedarf als 'nicht unabweisbar' eingestuft hat oder ob ein formaler Fehler vorliegt. Fehlende oder unzureichende Begründungen im Bescheid sind Ansatzpunkte für den Widerspruch.

  2. 02

    Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat)

    Legen Sie fristgerecht schriftlichen Widerspruch ein. Belegen Sie im Widerspruch konkret die Unabweisbarkeit des Bedarfs — z.B. mit Kostenvoranschlag, Sperrankündigung oder Arztbescheinigung.

  3. 03

    Sozialberatung einschalten

    Bei komplexen Fällen — insbesondere bei Energieschulden oder Wohnungserhalt — kontaktieren Sie eine anerkannte Sozialberatung oder einen VdK-Ortsverband. Diese können den Widerspruch professionell unterstützen.

  4. 04

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Notfällen

    Wenn der abgelehnte Bedarf einen unmittelbaren Notfall verursacht (z.B. Energiesperrung, drohendes Wohnungsverlust), beantragen Sie beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG.

Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind

  • "Bedarf ist nicht unabweisbar"

    Die Unabweisbarkeit liegt vor, wenn der Bedarf ohne Darlehen nicht gedeckt werden kann und erhebliche Nachteile (Gesundheit, Wohnung, Grundversorgung) drohen — darlegen und belegen

  • "Aus dem Regelsatz ansparen"

    Bei defekten Grundbedarfsgeräten oder Energieschulden ist Ansparung im Regelsatz tatsächlich nicht möglich — BSG-Rechtsprechung belegt dies

  • "Kein Ermessen für Darlehen in diesem Fall"

    § 24 Abs. 1 SGB II räumt dem JC Ermessen ein, aber das Ermessen muss pflichtgemäß ausgeübt werden — Ablehnung ohne Ermessenserwägung ist rechtswidrig

§ 24 Abs. 1 SGB II — Abweichende Erbringung von Leistungen

„Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen."
Verwandte Themen

Leistungen rund um das Darlehen beim Jobcenter

Das Darlehen ist oft eine Ergänzung zu anderen Leistungen — oder die Alternative, wenn ein Zuschuss nicht möglich ist.

Vorschuss beim Jobcenter

Wenn das Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026: Bürgergeld) ausbleibt oder verspätet kommt, wird der Vorschuss nach § 42 SGB I mit dem Antrag zur Pflicht — spätestens nach einem Kalendermonat.

Vorschuss § 42 SGB ISofortleistungZahlung verspätet
Zum Vorschuss-Antrag

Kostenübernahme Sonderbedarfe

Für bestimmte Gegenstände (Brille, orthopädische Schuhe) gibt es spezifische Kostenübernahmen als Zuschuss — nicht als Darlehen.

Sonderbedarf § 24 Abs. 3ZuschussKostenübernahme
Zur Kostenübernahme

Erstausstattung der Wohnung

Bei Erstbezug ist die Erstausstattung ein Zuschuss (keine Rückzahlung) nach § 24 Abs. 3 SGB II — dem Darlehen gegenüber vorzuziehen.

Erstausstattung § 24 Abs. 3ZuschussHaushaltsgründung
Zur Erstausstattung

Formloser Antrag Jobcenter

Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II sind nur eine der Leistungsarten des Jobcenters.

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Kostenlose Vorlagen für formlose Anträge

Darlehen und Beihilfen vergeben auch Sozialamt und Krankenkasse — alle Muster hier.

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Thematische Einordnung

Verwandte Begriffe und Leistungen

Das Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II ist eng verknüpft mit anderen Leistungsformen des Bürgergeldes.

Unabweisbarer Bedarf § 24 Abs. 1 SGB II Aufrechnung § 42a SGB II Mietkaution Darlehen § 22 Abs. 6 SGB II Energieschulden Jobcenter Erstausstattung § 24 Abs. 3 SGB II Vorschuss § 42 SGB I Kostenübernahme Waschmaschine Bürgergeld Regelbedarf 2026 BSG B 4 AS 77/12 R Ersatzbeschaffung Stundungsantrag Darlehen Jobcenter Erlass Darlehen Jobcenter