Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Vorlage für Kinder in zwei Haushalten (Wechselmodell)
Kinder, die abwechselnd in zwei Haushalten leben (Wechselmodell oder umgangsbedingter Mehrbedarf), können bei beiden Elternteilen in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden — formlos beantragbar.
Was ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft?
Das Bundessozialgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung (BSG B 14 AS 10/12 R) anerkannt, dass Kinder, die in zwei Haushalten leben, anteilig in beiden Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt werden können.
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Gelegentliche Besuche reichen nicht — es muss ein echtes Aufenthaltsmodell sein
Genaue Grenze nicht gesetzlich fixiert — JC und Gerichte werten nach Einzelfall
Kosten müssen tatsächlich anfallen — Nachweise durch Schlafmöglichkeit, Verpflegungsaufwand
Aufteilung proportional zum Aufenthalt — z.B. 50/50 oder nach tatsächlichen Tagen
Kind braucht eigenes Bett / Schlafmöglichkeit — dies kann KdU-Anteil erhöhen
Beide Elternteile können anteilig beantragen — aber keine doppelte Vollauszahlung
Hinweis:Quellen: BSG B 14 AS 10/12 R · BSG B 14 AS 26/11 R · § 7 Abs. 3 SGB II · Bundesagentur für Arbeit Fachliche Weisung · Stand: 2026
Welche Leistungen werden anteilig anerkannt?
Bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft werden die Leistungen für das Kind anteilig auf beide Haushalte aufgeteilt. Diese Tabelle zeigt die Ausgangswerte.
| Altersgruppe Kind | Voller Regelsatz 2026 | Bei 50 % Aufenthalt |
|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 357 €/Monat | ca. 179 € |
| 6–13 Jahre | 390 €/Monat | ca. 195 € |
| 14–17 Jahre | 471 €/Monat | ca. 236 € |
| KdU-Anteil Kind | Anteilig nach Haushaltsgröße | Proportional zur Aufenthaltszeit |
| Sozialgeld (unter 15 J.) | Wie Regelsatz Kind | Anteilig |
Die genaue Aufteilung bestimmt das Jobcenter nach dem tatsächlichen Aufenthalt. Quelle: § 7 Abs. 3 SGB II · Regelbedarfsstufen 2026 · BSG B 14 AS 10/12 R.
Antrag Temporäre Bedarfsgemeinschaft — PDF & Word
Unterschiede zwischen Wechselmodell und erweitertem Umgang
Die zwei häufigsten Aufenthaltsmodelle haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Bedarfsgemeinschaft — und erfordern unterschiedliche Nachweise.
Echtes Wechselmodell — gleiche Aufenthaltszeiten
Beim echten Wechselmodell verbringt das Kind gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Beide können das Kind zu 50 % in ihrer Bedarfsgemeinschaft geltend machen — der Regelsatz wird hälftig aufgeteilt.
- →Schriftliche Vereinbarung oder richterlicher Beschluss zum Wechselmodell als Nachweis
- →Kalenderübersicht der tatsächlichen Aufenthaltstage beilegen
- →Beide Elternteile müssen separat beim jeweiligen JC beantragen
- →Koordination zwischen beiden Elternteilen vermeidet Doppelbezug und Ärger mit dem JC
Kind überwiegend bei einem Elternteil — regelmäßiger Umgang beim anderen
Wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, aber regelmäßig (z.B. jedes zweite Wochenende + Ferien) beim anderen, kann der andere Elternteil die tatsächlichen Mehrkosten geltend machen — aber keinen vollen Regelsatz.
- →Umgangsregelung (Beschluss oder schriftliche Vereinbarung) als Nachweis
- →Aufenthaltsprotokoll für 2–3 Monate führen und beifügen
- →JC erkennt bei erweitertem Umgang oft nur anteiligen Mehrbedarf an — nicht vollen Regelsatz
- →Bei Streit über Aufenthaltszeiten: familiengerichtliche Klärung empfohlen
Jobcenter erkennt temporäre BG nicht an
Viele Jobcenter lehnen die temporäre Bedarfsgemeinschaft ab oder stufen die anerkannten Tage zu niedrig ein. Das BSG hat jedoch klar entschieden, dass die Anerkennung bei nachgewiesenem Wechselmodell verpflichtend ist.
- →BSG B 14 AS 10/12 R als Rechtsgrundlage im Widerspruch nennen
- →Alle Nachweise der tatsächlichen Aufenthaltszeiten vollständig einreichen
- →VdK oder Sozialberatung hinzuziehen
- →Sozialgericht: kostenlos und bei klarer Rechtslage erfolgversprechend
Was tun, wenn das Jobcenter die temporäre Bedarfsgemeinschaft ablehnt?
Die Ablehnung einer temporären Bedarfsgemeinschaft trotz nachgewiesenen Wechselmodells ist nach der BSG-Rechtsprechung rechtswidrig.
- 01
Begründung des Bescheids prüfen
Prüfen Sie, ob das JC die Aufenthaltszeiten in Zweifel zieht oder ob es die Rechtsfigur der temporären BG grundsätzlich ablehnt. Beide Begründungen sind mit dem richtigen Nachweis anfechtbar.
- 02
Nachweise vervollständigen
Legen Sie beim Widerspruch alle verfügbaren Nachweise vor: Sorgerechtsvereinbarung, familiengerichtlichen Beschluss, Aufenthaltskalender, Schulnachweise, ärztliche Termine beim antragstellenden Elternteil.
- 03
BSG-Rechtsprechung zitieren
Verweisen Sie explizit auf BSG B 14 AS 10/12 R (Grundsatzentscheidung temporäre BG). Diese Entscheidung ist für alle Jobcenter bindend — eine Ablehnung ohne Auseinandersetzung mit diesem Urteil ist rechtswidrig.
- 04
Sozialgericht — kostenlos und wirksam
Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist kostenlos. Bei klar nachgewiesenem Wechselmodell sind die Erfolgsaussichten sehr gut.
Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind
- "Kind wohnt offiziell nicht bei Ihnen"
Der Hauptwohnsitz des Kindes ist nicht entscheidend — tatsächlicher Aufenthalt und tatsächliche Mehrkosten sind maßgeblich (BSG B 14 AS 10/12 R)
- "Kein anerkanntes Aufenthaltsmodell"
BSG hat keine Mindestgrenze des Aufenthaltsanteils festgelegt — auch unterhalb von 50 % sind anteilige Leistungen möglich bei nachgewiesenem Bedarf
- "Der andere Elternteil bezieht bereits Leistungen für das Kind"
Anteilige Aufteilung ist rechtlich möglich — Doppelbezug des vollen Regelsatzes ist nicht erlaubt, aber parallele anteilige Bezüge sind BSG-konform
BSG B 14 AS 10/12 R — Temporäre Bedarfsgemeinschaft
„Ein Kind, das sich tatsächlich bei jedem Elternteil aufhält, kann für die Dauer des jeweiligen Aufenthalts als Mitglied der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen sein."
Weitere Leistungen für Familien beim Jobcenter
Die temporäre BG ist Teil eines Netzwerks von Familienleistungen — diese gehören in den gleichen Antragskomplex.
Flexi-Kind Regelung
Die Flexi-Kind-Regelung ermöglicht es, Einkommensanrechnungen durch Kinderbetreuung zu optimieren und Freibeträge besser zu nutzen.
Erstausstattung der Wohnung
Bei Haushaltsgründung nach Trennung kann eine vollständige Erstausstattung (inkl. Kinderbett, Bettwäsche) als Sonderbedarf beantragt werden.
Bekleidungsgeld für Kinder
Für Kinder, die sich im Wechsel in zwei Haushalten aufhalten, kann Bekleidungsgeld für außergewöhnlichen Bedarf beantragt werden.
Verwandte Begriffe und rechtliche Kontexte
Die temporäre Bedarfsgemeinschaft ist Teil des komplexen Familienrechts-SGB-II-Schnittstelle.