Formloser Antrag: Unterhaltsvorschuss — Staatliche Hilfe bei ausbleibendem Unterhalt
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat ein — mit dem Unterhaltsvorschuss. Die Leistung wird vom Jugendamt gezahlt und später beim Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. Wir erklären die Voraussetzungen.
Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen und Höhe
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Sozialleistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Er wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
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Kinder ab 12 Jahren: Zusatzvoraussetzung — kein SGB-II-Bezug des Kindes oder AN-Mindestlohn des Elternteils
Genaue Berechnung: Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeldanteil (125 €)
Mitwirkungspflicht: Alleinerziehender muss Jugendamt bei Identifizierung und Verfolgung des Unterhaltspflichtigen helfen
Wenn tatsächlicher Unterhalt höher wäre: Differenz muss separat beim Unterhaltspflichtigen eingeklagt werden
Unterhaltsvorschuss 2024: Höhe nach Altersstufe
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses entspricht dem Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes.
| Alter des Kindes | Mindestunterhalt | Abzgl. Kindergeld (50 %) | Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre (1. Stufe) | 480 € | 125 € | ca. 230 € |
| 6–11 Jahre (2. Stufe) | 551 € | 125 € | ca. 301 € |
| 12–17 Jahre (3. Stufe) | 645 € | 0 € (kein Abzug) | ca. 395 € |
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Unterhaltsvorschuss in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wirksam gestellt wird.
Vater zahlt seit 4 Monaten keinen Unterhalt — Mutter beantragt Vorschuss
Vater ist bekannt, hat Arbeit, zahlt aber nicht. Mutter (alleinerziehend) kann Miete kaum decken.
- →Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen — dort, wo das Kind wohnt
- →Unterlagen: Geburtsurkunde Kind, eigene Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, letzter Steuerbescheid
- →Jugendamt fordert Vater auf Unterhalt zu zahlen — und klagt ggf. selbst ein
- →Parallel Beistandschaft beantragen — Jugendamt unterstützt auch bei direkter Unterhaltsdurchsetzung
Kind ohne Vaterschaftsanerkennung — Unterhaltsvorschuss möglich
Kind (3 Jahre) hat keine anerkannte Vaterschaft. Mutter weiß, wer der Vater ist, hat aber keine Urkunde.
- →Unterhaltsvorschuss trotzdem möglich — Vaterschaft muss nicht festgestellt sein
- →Mitwirkungspflicht: Mutter muss Jugendamt bei Vaterschaftsfeststellung helfen
- →Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt veranlassen — oder Beistandschaft für gerichtliche Feststellung
- →Ohne Kooperation droht Streichung des Vorschusses nach § 1 Abs. 3 UVG
Vater lebt im Ausland — Unterhalt nicht durchsetzbar
Vater ist nach Rumänien gezogen. Unterhalt kommt nicht. Mutter und Kind sind auf sich allein gestellt.
- →Unterhaltsvorschuss ist auch bei Auslands-Unterhaltspflicht möglich
- →Unterhaltsanspruch im Ausland durchsetzen: Auslandsunterhalt nach EU-UnterhaltVO 4/2009
- →Jugendamt übernimmt internationale Unterhaltsdurchsetzung — Auslandsamt der BA für Arbeit
- →Antrag beim Jugendamt stellt keine Pflicht zur grenzüberschreitenden Klage — Vorschuss läuft unabhängig
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