Rechtssicher nach UVG & SGB VIII

Formloser Antrag: Unterhaltsvorschuss — Staatliche Hilfe bei ausbleibendem Unterhalt

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat ein — mit dem Unterhaltsvorschuss. Die Leistung wird vom Jugendamt gezahlt und später beim Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. Wir erklären die Voraussetzungen.

UVG · Unterhaltsvorschussgesetz

Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen und Höhe

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Sozialleistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Er wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

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Anspruch bis 18 Jahre — seit 2017 auch für Kinder über 12 Jahren ohne Altersgrenzenbeschränkung— Altersgrenze

Kinder ab 12 Jahren: Zusatzvoraussetzung — kein SGB-II-Bezug des Kindes oder AN-Mindestlohn des Elternteils

Höhe: Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld — für Kinder 0–5 J. derzeit 230 €, 6–11 J. 301 €, 12–17 J. 395 €— Höhe 2024

Genaue Berechnung: Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeldanteil (125 €)

Rückforderung: Jugendamt fordert Geld vom Unterhaltspflichtigen zurück — Elternteil muss kooperieren— Rückforderung

Mitwirkungspflicht: Alleinerziehender muss Jugendamt bei Identifizierung und Verfolgung des Unterhaltspflichtigen helfen

Unterhaltsvorschuss ersetzt nicht den vollen Unterhalt — nur bis zur Mindestunterhaltshöhe— Ergänzungscharakter

Wenn tatsächlicher Unterhalt höher wäre: Differenz muss separat beim Unterhaltspflichtigen eingeklagt werden

UVG 2024 · Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss 2024: Höhe nach Altersstufe

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses entspricht dem Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes.

Alter des KindesMindestunterhaltAbzgl. Kindergeld (50 %)Unterhaltsvorschuss
0–5 Jahre (1. Stufe)480 €125 €ca. 230 €
6–11 Jahre (2. Stufe)551 €125 €ca. 301 €
12–17 Jahre (3. Stufe)645 €0 € (kein Abzug)ca. 395 €
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Typische Situationen

Unterhaltsvorschuss in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wirksam gestellt wird.

Nichtzahler

Vater zahlt seit 4 Monaten keinen Unterhalt — Mutter beantragt Vorschuss

Vater ist bekannt, hat Arbeit, zahlt aber nicht. Mutter (alleinerziehend) kann Miete kaum decken.

  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen — dort, wo das Kind wohnt
  • Unterlagen: Geburtsurkunde Kind, eigene Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, letzter Steuerbescheid
  • Jugendamt fordert Vater auf Unterhalt zu zahlen — und klagt ggf. selbst ein
  • Parallel Beistandschaft beantragen — Jugendamt unterstützt auch bei direkter Unterhaltsdurchsetzung
Vater unbekannt

Kind ohne Vaterschaftsanerkennung — Unterhaltsvorschuss möglich

Kind (3 Jahre) hat keine anerkannte Vaterschaft. Mutter weiß, wer der Vater ist, hat aber keine Urkunde.

  • Unterhaltsvorschuss trotzdem möglich — Vaterschaft muss nicht festgestellt sein
  • Mitwirkungspflicht: Mutter muss Jugendamt bei Vaterschaftsfeststellung helfen
  • Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt veranlassen — oder Beistandschaft für gerichtliche Feststellung
  • Ohne Kooperation droht Streichung des Vorschusses nach § 1 Abs. 3 UVG
Ausland

Vater lebt im Ausland — Unterhalt nicht durchsetzbar

Vater ist nach Rumänien gezogen. Unterhalt kommt nicht. Mutter und Kind sind auf sich allein gestellt.

  • Unterhaltsvorschuss ist auch bei Auslands-Unterhaltspflicht möglich
  • Unterhaltsanspruch im Ausland durchsetzen: Auslandsunterhalt nach EU-UnterhaltVO 4/2009
  • Jugendamt übernimmt internationale Unterhaltsdurchsetzung — Auslandsamt der BA für Arbeit
  • Antrag beim Jugendamt stellt keine Pflicht zur grenzüberschreitenden Klage — Vorschuss läuft unabhängig
Verwandte Konzepte

Rund um Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrecht

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