Rechtssicher nach EStG §§ 62–78 & BKGG

Formloser Antrag: Kindergeld — Erstantrag und Weiterzahlung

Kindergeld steht allen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu — für Kinder bis 18 Jahre, bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Die Familienkasse zahlt, wer richtig beantragt. Wir erklären alle Varianten.

EStG · Kindergeldrecht

Kindergeld: Anspruch, Höhe und Besonderheiten

Kindergeld wird von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) ausgezahlt. Es gibt keinen Antragsvordruck — ein formloser schriftlicher Antrag reicht. Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind.

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Kindergeld 2023: Einheitlich 250 € für alle Kinder — unabhängig von der Reihenfolge der Geschwister— Betrag 2023

Bis 2022: gestaffelt (1. Kind 219 €, 2. Kind 219 €, 3. Kind 225 €, ab 4. Kind 250 €) — jetzt einheitlich

Altersgrenze: Bis 18 Jahre automatisch — bis 25 Jahre bei Ausbildung, Studium oder Übergangszeit— Altersgrenze

Übergangszeit: bis zu 4 Monate (z.B. zwischen Schule und Ausbildung) — Kindergeld läuft weiter

Rückwirkung: Nur 6 Monate — Kindergeld muss spätestens 6 Monate nach Anspruchsbeginn beantragt werden— Frist

Fristbeginn: Tag des Anspruchsbeginns (Geburt, 18. Geburtstag, Ausbildungsstart)

Kindergeld und Ausbildungsvergütung: Kind darf beliebig viel verdienen — keine Einkommensgrenze mehr seit 2012— Einkommensgrenze

Seit 2012 keine Einkommensgrenze für volljährige Kinder — Ausbildungsvergütung ist irrelevant

EStG · Kindergeld Überblick

Kindergeld: Berechtigungsdauer nach Situation

Je nach Alter und Situation des Kindes gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Kindergeld-Anspruch.

Situation des KindesKindergeldBis max. Alter
Minderjähriges KindJa — automatisch18 Jahre
BerufsausbildungJa — bei Ausbildungsnachweis25 Jahre
HochschulstudiumJa — bei Immatrikulation25 Jahre
Übergangszeit (Schule → Ausbildung)Ja — bis 4 Monate25 Jahre
Arbeitslosigkeit (volljährig)Ja — bei Arbeitssuchend-Meldung21 Jahre
Behinderung außerstande zu arbeitenJa — unbegrenztKein Limit
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Kindergeld in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Kindergeld korrekt beantragt und weitergeführt wird.

Erstantrag

Newborn — Kindergeld direkt nach Geburt beantragen

Kind wurde vor 2 Wochen geboren. Eltern möchten Kindergeld für Monat 1 nicht verlieren.

  • Antrag bei der zuständigen Familienkasse des Arbeitgebers oder der BA stellen
  • Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, eigene Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Online-Antrag möglich: elster.de oder familienkasse.de — auch formlos per Brief
  • Rückwirkung nur 6 Monate — Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Geburt stellen
18 Jahre

Kind wird 18 — Weiterzahlung für Ausbildung beantragen

Tochter beginnt mit 18 eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Kindergeld soll weiter fließen.

  • Antrag auf Weiterzahlung mit Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse einreichen
  • Kindergeld läuft automatisch bis 18 — ab da nur auf Antrag weiter
  • Jährliche Meldung: Familienkasse verlangt jährliche Bestätigung der Ausbildung
  • Bei Ausbildungsende: Kindergeld endet — Übergangszeit bis 4 Monate möglich (nächste Ausbildung)
Nachzahlung

Vergessener Antrag — 4 Monate Kindergeld nachfordern

Mutter hat vergessen, nach Geburt des zweiten Kindes Kindergeld zu beantragen. 4 Monate fehlen.

  • Antrag rückwirkend für maximal 6 Monate stellen — Frist genau prüfen
  • Antragsdatum ist maßgeblich — alles davor (bis 6 Monate) wird nachgezahlt
  • 4 Monate × 250 € = 1.000 € Nachzahlung möglich — je nach Antragsdatum
  • Keine Verzugszinsen — aber auch kein Schadensersatz für versäumte Frist
Verwandte Konzepte

Rund um Kindergeld und Familienleistungen

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