Rechtssicher nach EStG §§ 62–78 & BKGG

Formloser Antrag: Kindergeld — Erstantrag und Weiterzahlung

Kindergeld steht allen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu — für Kinder bis 18 Jahre, bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Die Familienkasse zahlt, wer richtig beantragt. Wir erklären alle Varianten.

Vorlage zum Ausdrucken

Antrag auf Kindergeld als leere PDF-Vorlage

Das Muster führt den Fall Erstantrag nach Geburt des Kindes aus und nennt die Rechtsgrundlage bereits im Text. Ausfüllen, unterschreiben, absenden.

  • Die Rechtsgrundlagen stehen im Dokument: EStG § 62 · EStG § 63
  • Leere Felder für Ihre Angaben — ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder am Bildschirm bearbeiten
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Format PDF
Seiten 1
Größe 7 KB
Rechtsgrundlage EStG § 62
Erste Seite der Vorlage Antrag auf Kindergeld mit den Feldern zum Ausfüllen
EStG · Kindergeldrecht

Kindergeld: Anspruch, Höhe und Besonderheiten

Kindergeld wird von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) ausgezahlt. Es gibt keinen Antragsvordruck — ein formloser schriftlicher Antrag reicht. Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind.

Liste anzeigen (4 Positionen)
Kindergeld 2023: Einheitlich 250 € für alle Kinder — unabhängig von der Reihenfolge der Geschwister — Betrag 2023

Bis 2022: gestaffelt (1. Kind 219 €, 2. Kind 219 €, 3. Kind 225 €, ab 4. Kind 250 €) — jetzt einheitlich

Altersgrenze: Bis 18 Jahre automatisch — bis 25 Jahre bei Ausbildung, Studium oder Übergangszeit — Altersgrenze

Übergangszeit: bis zu 4 Monate (z.B. zwischen Schule und Ausbildung) — Kindergeld läuft weiter

Rückwirkung: Nur 6 Monate — Kindergeld muss spätestens 6 Monate nach Anspruchsbeginn beantragt werden — Frist

Fristbeginn: Tag des Anspruchsbeginns (Geburt, 18. Geburtstag, Ausbildungsstart)

Kindergeld und Ausbildungsvergütung: Kind darf beliebig viel verdienen — keine Einkommensgrenze mehr seit 2012 — Einkommensgrenze

Seit 2012 keine Einkommensgrenze für volljährige Kinder — Ausbildungsvergütung ist irrelevant

EStG · Kindergeld Überblick

Kindergeld: Berechtigungsdauer nach Situation

Je nach Alter und Situation des Kindes gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Kindergeld-Anspruch.

Situation des Kindes Kindergeld Bis max. Alter
Minderjähriges Kind Ja — automatisch 18 Jahre
Berufsausbildung Ja — bei Ausbildungsnachweis 25 Jahre
Hochschulstudium Ja — bei Immatrikulation 25 Jahre
Übergangszeit (Schule → Ausbildung) Ja — bis 4 Monate 25 Jahre
Arbeitslosigkeit (volljährig) Ja — bei Arbeitssuchend-Meldung 21 Jahre
Behinderung außerstande zu arbeiten Ja — unbegrenzt Kein Limit
Kostenlos · 100 % lokal · Kein Login

Antrag auf Kindergeld

1

Pflichtfeld

Antragsgrund

2

Für den Antragskopf

Antragsteller/in

3

Pflichtfeld

Begründung

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Situationen

Kindergeld in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Kindergeld korrekt beantragt und weitergeführt wird.

Erstantrag

Newborn — Kindergeld direkt nach Geburt beantragen

Kind wurde vor 2 Wochen geboren. Eltern möchten Kindergeld für Monat 1 nicht verlieren.

  • → Antrag bei der zuständigen Familienkasse des Arbeitgebers oder der BA stellen
  • → Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, eigene Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • → Online-Antrag möglich: elster.de oder familienkasse.de — auch formlos per Brief
  • → Rückwirkung nur 6 Monate — Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Geburt stellen
18 Jahre

Kind wird 18 — Weiterzahlung für Ausbildung beantragen

Tochter beginnt mit 18 eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Kindergeld soll weiter fließen.

  • → Antrag auf Weiterzahlung mit Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse einreichen
  • → Kindergeld läuft automatisch bis 18 — ab da nur auf Antrag weiter
  • → Jährliche Meldung: Familienkasse verlangt jährliche Bestätigung der Ausbildung
  • → Bei Ausbildungsende: Kindergeld endet — Übergangszeit bis 4 Monate möglich (nächste Ausbildung)
Nachzahlung

Vergessener Antrag — 4 Monate Kindergeld nachfordern

Mutter hat vergessen, nach Geburt des zweiten Kindes Kindergeld zu beantragen. 4 Monate fehlen.

  • → Antrag rückwirkend für maximal 6 Monate stellen — Frist genau prüfen
  • → Antragsdatum ist maßgeblich — alles davor (bis 6 Monate) wird nachgezahlt
  • → 4 Monate × 250 € = 1.000 € Nachzahlung möglich — je nach Antragsdatum
  • → Keine Verzugszinsen — aber auch kein Schadensersatz für versäumte Frist
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Formlosen Antrag ausfüllen und einreichen

Die Familienkasse gehört zur Agentur für Arbeit — dort gilt dieselbe Formfreiheit.

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