Formloser Antrag: Kindergeld — Erstantrag und Weiterzahlung
Kindergeld steht allen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zu — für Kinder bis 18 Jahre, bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Die Familienkasse zahlt, wer richtig beantragt. Wir erklären alle Varianten.
Kindergeld: Anspruch, Höhe und Besonderheiten
Kindergeld wird von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) ausgezahlt. Es gibt keinen Antragsvordruck — ein formloser schriftlicher Antrag reicht. Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind.
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Bis 2022: gestaffelt (1. Kind 219 €, 2. Kind 219 €, 3. Kind 225 €, ab 4. Kind 250 €) — jetzt einheitlich
Übergangszeit: bis zu 4 Monate (z.B. zwischen Schule und Ausbildung) — Kindergeld läuft weiter
Fristbeginn: Tag des Anspruchsbeginns (Geburt, 18. Geburtstag, Ausbildungsstart)
Seit 2012 keine Einkommensgrenze für volljährige Kinder — Ausbildungsvergütung ist irrelevant
Kindergeld: Berechtigungsdauer nach Situation
Je nach Alter und Situation des Kindes gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Kindergeld-Anspruch.
| Situation des Kindes | Kindergeld | Bis max. Alter |
|---|---|---|
| Minderjähriges Kind | Ja — automatisch | 18 Jahre |
| Berufsausbildung | Ja — bei Ausbildungsnachweis | 25 Jahre |
| Hochschulstudium | Ja — bei Immatrikulation | 25 Jahre |
| Übergangszeit (Schule → Ausbildung) | Ja — bis 4 Monate | 25 Jahre |
| Arbeitslosigkeit (volljährig) | Ja — bei Arbeitssuchend-Meldung | 21 Jahre |
| Behinderung außerstande zu arbeiten | Ja — unbegrenzt | Kein Limit |
Antrag-Generator — PDF & Word
Kindergeld in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie Kindergeld korrekt beantragt und weitergeführt wird.
Newborn — Kindergeld direkt nach Geburt beantragen
Kind wurde vor 2 Wochen geboren. Eltern möchten Kindergeld für Monat 1 nicht verlieren.
- →Antrag bei der zuständigen Familienkasse des Arbeitgebers oder der BA stellen
- →Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, eigene Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- →Online-Antrag möglich: elster.de oder familienkasse.de — auch formlos per Brief
- →Rückwirkung nur 6 Monate — Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Geburt stellen
Kind wird 18 — Weiterzahlung für Ausbildung beantragen
Tochter beginnt mit 18 eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Kindergeld soll weiter fließen.
- →Antrag auf Weiterzahlung mit Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse einreichen
- →Kindergeld läuft automatisch bis 18 — ab da nur auf Antrag weiter
- →Jährliche Meldung: Familienkasse verlangt jährliche Bestätigung der Ausbildung
- →Bei Ausbildungsende: Kindergeld endet — Übergangszeit bis 4 Monate möglich (nächste Ausbildung)
Vergessener Antrag — 4 Monate Kindergeld nachfordern
Mutter hat vergessen, nach Geburt des zweiten Kindes Kindergeld zu beantragen. 4 Monate fehlen.
- →Antrag rückwirkend für maximal 6 Monate stellen — Frist genau prüfen
- →Antragsdatum ist maßgeblich — alles davor (bis 6 Monate) wird nachgezahlt
- →4 Monate × 250 € = 1.000 € Nachzahlung möglich — je nach Antragsdatum
- →Keine Verzugszinsen — aber auch kein Schadensersatz für versäumte Frist
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