Formloser Antrag: Unterhalt — Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Unterhalt ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch — für Kinder und getrenntlebende Eheleute. Wir erklären die Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle und liefern die Vorlage für die Aufforderung zur Unterhaltsleistung.
Unterhalt: Anspruch, Berechnung und Durchsetzung
Unterhalt sichert den Lebensunterhalt von Kindern und unterhaltsberechtigten Ehegatten. Die Berechnung folgt festen Tabellen — der Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt und dem Bedarf beim Ehegattenunterhalt.
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Düsseldorfer Tabelle gilt ab 1.1.2024 — Tabelle nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen gestaffelt
Minderjährige Kinder haben Rang 1 — vor Ehegatten und volljährigen Kindern
§ 1361 BGB: Unterhaltsanspruch bei Bedürftigkeit — eheliche Lebensverhältnisse als Maßstab
§ 1578b BGB: Befristung oder Herabsetzung auf angemessenen Unterhalt nach Billigkeitsgesichtspunkten
Kindesunterhalt: Mindestunterhalt nach Altersstufe
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
| Altersstufe | Mindestunterhalt / Monat | Abzgl. Kindergeld (50 %) |
|---|---|---|
| 0–5 Jahre (1. Altersstufe) | 480 € | 125 € (50 % von 250 €) |
| 6–11 Jahre (2. Altersstufe) | 551 € | 125 € |
| 12–17 Jahre (3. Altersstufe) | 645 € | 125 € |
| Ab 18 Jahre (4. Altersstufe) | 693 € | 0 € (kein Abzug) |
Antrag-Generator — PDF & Word
Unterhalt in der Praxis
Diese Fälle zeigen, wie Unterhaltsansprüche wirksam geltend gemacht werden.
Vater zahlt keinen Kindesunterhalt — Mutter fordert Mindestunterhalt
Mutter (alleinerziehend) erhält seit 3 Monaten keinen Unterhalt vom Vater für das 8-jährige Kind.
- →Schriftliche Aufforderung zur Zahlung des Mindestunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle
- →Auskunftspflicht: Vater muss Einkommen offenlegen — Antrag auf Auskunft nach § 1605 BGB
- →Jugendamt-Beistandschaft beantragen — Jugendamt treibt Unterhalt kostenlos ein
- →Bei Zahlungsverweigerung: Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (bis 18 Jahre)
Volljährige Tochter im Studium — Vater verweigert Unterhalt
Tochter (20) studiert Rechtswissenschaften im 2. Semester. Vater stellt Zahlungen ein.
- →Unterhaltsanspruch besteht während der Erstausbildung fort — § 1601 BGB
- →Volljährige beantragen Unterhalt selbst — Antrag direkt an den unterhaltspflichtigen Elternteil
- →Bedarf: Lebenshaltungskosten am Studienort + Studiengebühren — pauschal ca. 860 € (BAföG-Grundbedarf)
- →BAföG beantragen — Eltern haben keinen Anspruch auf Anrechnung, wenn kein Unterhalt fließt
Trennungsunterhalt — Ehemann verweigert Zahlung
Ehefrau (38, Teilzeit) trennt sich und benötigt Unterhalt, um Lebenshaltungskosten zu decken.
- →Auskunftsanspruch nach § 1361 BGB: Ehemann muss vollständige Einkommensauskunft erteilen
- →Unterhaltsberechnung: Einkommen beider Ehegatten, eheliche Lebensverhältnisse als Maßstab
- →Einstweilige Verfügung auf Trennungsunterhalt möglich — wenn dringend
- →Anwalt empfohlen — Trennungsunterhalt ist komplex und verhandelbar
Weitere Antragsthemen im Familienrecht
Unterhaltsvorschuss
Staatliche Überbrückungsleistung, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Zur VorlageBeistandschaft
Kostenlose Unterhaltsdurchsetzung durch das Jugendamt — einschließlich Gerichtsverfahren.
Zur VorlageSorgerecht
Antrag auf alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht.
Zur Vorlage