Rechtssicher nach BGB § 1626a, § 1671 & § 1697a

Formloser Antrag: Sorgerecht — Alleinsorge und gemeinsame Sorge

Das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen darf. Ob alleinige oder gemeinsame Sorge — wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage für den Antrag beim Familiengericht.

BGB · Familienrecht

Sorgerecht: Grundsätze und Verfahren

Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen, die das Wohl und die Lebensgestaltung des Kindes betreffen. Es ist kein Elternrecht, sondern eine Elternpflicht — ausgerichtet am Kindeswohl.

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Verheiratete Eltern: Automatisch gemeinsame elterliche Sorge — auch nach Scheidung (§ 1626 BGB)— Verheiratete Eltern

Scheidung beendet nicht die gemeinsame Sorge — nur auf Antrag kann das Gericht eine Alleinsorge übertragen

Nicht verheiratete Eltern: Mutter hat alleinige Sorge — gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung oder Gerichtsbeschluss— Unverheiratete Eltern

§ 1626a BGB: Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar — keine Heirat erforderlich

§ 1671 BGB: Gericht überträgt Alleinsorge, wenn es dem Kindeswohl besser dient— Alleinsorge-Antrag

Maßstab: Kindeswohl — nicht Elternkonflikt allein. Hochstrittigkeit kann Alleinsorge begründen

§ 1697a BGB: Kindeswohl als oberster Maßstab — Wille des Kindes ab etwa 14 Jahren erheblich— Kindeswohl

Gericht hört Kind an — ältere Kinder (ab 14) haben de facto Mitspracherecht bei der Sorge

BGB · Sorgerechtsformen

Sorgerechtsarten im Überblick

Je nach Familienstand und Situation gelten unterschiedliche Ausgangspositionen beim Sorgerecht.

SituationAusgangslageMöglichkeit
Verheiratete Eltern (zusammen)Gemeinsame Sorge automatischAlleinsorge bei Trennung beantragen
Verheiratete Eltern (getrennt)Gemeinsame Sorge bleibtAlleinsorge bei Kindeswohlgefahr
Unverheiratete ElternAlleinsorge MutterGemeinsame Sorge durch Erklärung
Unverheiratete, kein KonsensAlleinsorge MutterVater kann Gericht anrufen
Alleinsorge Mutter — Vater möchte TeilhabeMutter alleinsorgeberechtigtGemeinsame Sorge per Gerichtsbeschluss
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Typische Situationen

Sorgerecht in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Sorgerechtsfragen wirksam und im Sinne des Kindes gelöst werden.

Trennung

Getrennte Eltern — gemeinsame Sorge funktioniert nicht mehr

Eltern sind seit einem Jahr getrennt. Mutter möchte Alleinsorge, da der Vater sich nicht an Absprachen hält.

  • Antrag auf Alleinsorge beim zuständigen Familiengericht — kein Anwaltszwang für den Antrag
  • Kindeswohlprüfung: Gericht bewertet, ob Alleinsorge besser ist als Konflikt-Sorgegemeinschaft
  • Jugendamt vorab einbeziehen — Beratung und ggf. Stellungnahme für Gericht
  • Konkrete Belege dokumentieren: nicht wahrgenommene Arzttermine, Schulkonflikte, Kommunikationsversagen
Unverheiratet

Unverheiratete Eltern — gemeinsame Sorge begründen

Elternpaar nicht verheiratet, Kind wird erwartet. Vater möchte gemeinsame Sorge.

  • Gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar — auch vor der Geburt möglich
  • Keine Heirat erforderlich — Sorgeerklärung ist formgebunden, aber einfach zu erhalten
  • Beide Eltern müssen erscheinen und unterzeichnen — Vollmacht nicht möglich
  • Mit Sorgeerklärung: volle gemeinsame elterliche Sorge — Gleichstellung mit verheirateten Eltern
Kindeswohl

Hochstrittige Trennung — Richter entscheidet über Sorge

Eltern sind hochkonfliktiv getrennt. Keine Einigung möglich. Kind ist belastet.

  • Gericht kann Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) bestellen — Anwalt des Kindes
  • Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren — Jugendamt vermittelt
  • Gericht hört Kind an — ab ca. 3 Jahren, ab 14 Jahren erhebliches Gewicht
  • Einstweilige Verfügung möglich, wenn Kindeswohl akut gefährdet ist
Verwandte Konzepte

Rund um Sorgerecht und Familienrecht

Umgangsrecht Vater Kind § 1684 BGB DurchsetzungKindeswohlgefährdung § 1666 BGB Jugendamt EingriffVerfahrensbeistand Anwalt Kind § 158 FamFGGemeinsame Sorgeerklärung Jugendamt Notar FormularUnterhalt Düsseldorfer TabelleBeistandschaft Jugendamt kostenlos