Rechtssicher nach BGB § 1626a, § 1671 & § 1697a

Formloser Antrag: Sorgerecht — Alleinsorge und gemeinsame Sorge

Das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen darf. Ob alleinige oder gemeinsame Sorge — wir erklären die Rechtslage und liefern die Vorlage für den Antrag beim Familiengericht.

BGB · Familienrecht

Sorgerecht: Grundsätze und Verfahren

Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen, die das Wohl und die Lebensgestaltung des Kindes betreffen. Es ist kein Elternrecht, sondern eine Elternpflicht — ausgerichtet am Kindeswohl.

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Verheiratete Eltern: Automatisch gemeinsame elterliche Sorge — auch nach Scheidung (§ 1626 BGB) — Verheiratete Eltern

Scheidung beendet nicht die gemeinsame Sorge — nur auf Antrag kann das Gericht eine Alleinsorge übertragen

Nicht verheiratete Eltern: Mutter hat alleinige Sorge — gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung oder Gerichtsbeschluss — Unverheiratete Eltern

§ 1626a BGB: Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar — keine Heirat erforderlich

§ 1671 BGB: Gericht überträgt Alleinsorge, wenn es dem Kindeswohl besser dient — Alleinsorge-Antrag

Maßstab: Kindeswohl — nicht Elternkonflikt allein. Hochstrittigkeit kann Alleinsorge begründen

§ 1697a BGB: Kindeswohl als oberster Maßstab — Wille des Kindes ab etwa 14 Jahren erheblich — Kindeswohl

Gericht hört Kind an — ältere Kinder (ab 14) haben de facto Mitspracherecht bei der Sorge

BGB · Sorgerechtsformen

Sorgerechtsarten im Überblick

Je nach Familienstand und Situation gelten unterschiedliche Ausgangspositionen beim Sorgerecht.

Situation Ausgangslage Möglichkeit
Verheiratete Eltern (zusammen) Gemeinsame Sorge automatisch Alleinsorge bei Trennung beantragen
Verheiratete Eltern (getrennt) Gemeinsame Sorge bleibt Alleinsorge bei Kindeswohlgefahr
Unverheiratete Eltern Alleinsorge Mutter Gemeinsame Sorge durch Erklärung
Unverheiratete, kein Konsens Alleinsorge Mutter Vater kann Gericht anrufen
Alleinsorge Mutter — Vater möchte Teilhabe Mutter alleinsorgeberechtigt Gemeinsame Sorge per Gerichtsbeschluss
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Typische Situationen

Sorgerecht in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie Sorgerechtsfragen wirksam und im Sinne des Kindes gelöst werden.

Trennung

Getrennte Eltern — gemeinsame Sorge funktioniert nicht mehr

Eltern sind seit einem Jahr getrennt. Mutter möchte Alleinsorge, da der Vater sich nicht an Absprachen hält.

  • Antrag auf Alleinsorge beim zuständigen Familiengericht — kein Anwaltszwang für den Antrag
  • Kindeswohlprüfung: Gericht bewertet, ob Alleinsorge besser ist als Konflikt-Sorgegemeinschaft
  • Jugendamt vorab einbeziehen — Beratung und ggf. Stellungnahme für Gericht
  • Konkrete Belege dokumentieren: nicht wahrgenommene Arzttermine, Schulkonflikte, Kommunikationsversagen
Unverheiratet

Unverheiratete Eltern — gemeinsame Sorge begründen

Elternpaar nicht verheiratet, Kind wird erwartet. Vater möchte gemeinsame Sorge.

  • Gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar — auch vor der Geburt möglich
  • Keine Heirat erforderlich — Sorgeerklärung ist formgebunden, aber einfach zu erhalten
  • Beide Eltern müssen erscheinen und unterzeichnen — Vollmacht nicht möglich
  • Mit Sorgeerklärung: volle gemeinsame elterliche Sorge — Gleichstellung mit verheirateten Eltern
Kindeswohl

Hochstrittige Trennung — Richter entscheidet über Sorge

Eltern sind hochkonfliktiv getrennt. Keine Einigung möglich. Kind ist belastet.

  • Gericht kann Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) bestellen — Anwalt des Kindes
  • Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren — Jugendamt vermittelt
  • Gericht hört Kind an — ab ca. 3 Jahren, ab 14 Jahren erhebliches Gewicht
  • Einstweilige Verfügung möglich, wenn Kindeswohl akut gefährdet ist
Verwandte Themen

Weitere Antragsthemen im Familienrecht

Unterhalt

Antrag auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt — Düsseldorfer Tabelle und BGB § 1601 erklärt.

Zur Vorlage

Beistandschaft

Kostenlose Vertretung durch das Jugendamt bei Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung.

Zur Vorlage

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Überbrückungsleistung, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Zur Vorlage

Anträge nach SGB VIII

Das Sorgerecht nach BGB ist einer von rund zehn familienrechtlichen Anträgen.

Zur Übersicht

Alle Antragsvorlagen auf einen Blick

Sorgerechtsfragen berühren Amtsgericht, Schule und Krankenkasse.

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Verwandte Konzepte

Rund um Sorgerecht und Familienrecht

Umgangsrecht Vater Kind § 1684 BGB Durchsetzung Kindeswohlgefährdung § 1666 BGB Jugendamt Eingriff Verfahrensbeistand Anwalt Kind § 158 FamFG Gemeinsame Sorgeerklärung Jugendamt Notar Formular Unterhalt Düsseldorfer Tabelle Beistandschaft Jugendamt kostenlos