Rechtssicher nach SGB VIII §§ 27–35 & § 36

Formloser Antrag: Hilfe zur Erziehung — Unterstützung durch das Jugendamt

Hilfe zur Erziehung ist kein Zeichen des Versagens — sondern ein Angebot des Staates, Familien in schwierigen Phasen zu unterstützen. Wir erklären die verschiedenen Hilfsformen und liefern die Vorlage für den Antrag beim Jugendamt.

SGB VIII · Kinder- und Jugendhilfe

Hilfe zur Erziehung: Formen und Verfahren

Hilfe zur Erziehung ist ein Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Das Jugendamt entscheidet über die Art der Hilfe — gemeinsam mit der Familie im Hilfeplan.

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§ 27 SGB VIII: Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung — wenn Kindeswohl nicht gewährleistet und Hilfe geeignet und notwendig— Rechtsanspruch

Eltern müssen Hilfe beantragen — Jugendamt entscheidet über Eignung und Notwendigkeit der Hilfe

§ 36 SGB VIII: Hilfeplan — gemeinsam erarbeitetes Dokument, das Ziele und Art der Hilfe festlegt— Hilfeplan

Eltern, Kind (je nach Alter) und Fachkraft entwickeln Hilfeplan gemeinsam — Transparenz und Mitbestimmung

Ambulant vor stationär: Sozialpädagogische Familienhilfe hat Vorrang vor Heimerziehung— Verhältnismäßigkeit

Stationäre Unterbringung nur als letztes Mittel — oder auf Wunsch der Eltern bei Überforderung

Kostenbeitrag: Eltern können zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden — einkommensabhängig nach SGB VIII §§ 91–97— Kostenbeitrag

Bei geringem Einkommen ist Hilfe zur Erziehung kostenlos — Kostenbeitrag ist sozial gestaffelt

SGB VIII §§ 27–35

Hilfen zur Erziehung: Formen im Überblick

Je nach Situation und Bedarf kommen unterschiedliche Hilfeformen in Betracht — von ambulant bis stationär.

HilfeformRechtsgrundlageBeschreibung
Erziehungsberatung§ 28 SGB VIIIBeratung von Eltern und Kind — kostenlos, anonym
Soziale Gruppenarbeit§ 29 SGB VIIIGruppenangebote für Kinder/Jugendliche — soziales Lernen
Erziehungsbeistand§ 30 SGB VIIIPersönliche Bezugsperson für Kind/Jugendlichen
SPFH (Sozialpäd. Familienhilfe)§ 31 SGB VIIIFachkraft begleitet Familie intensiv im Alltag
Tagesgruppe§ 32 SGB VIIITageszeitliche Betreuung von Schulkindern
Vollzeitpflege / Pflegefamilie§ 33 SGB VIIIUnterbringung in Pflegefamilie
Heimerziehung§ 34 SGB VIIIUnterbringung in Einrichtung oder betreutes Wohnen
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Typische Situationen

Hilfe zur Erziehung in der Praxis

Diese Fälle zeigen, wie der Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt wird und wie das Jugendamt reagiert.

SPFH

Alleinerziehende Mutter (3 Kinder) — Überforderung im Alltag

Mutter ist mit drei Kindern (2, 5, 8 Jahre) überfordert. Kita- und Schulorganisation, Haushalt, Finanzdruck.

  • Antrag auf sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) beim Jugendamt stellen
  • Kein Verfahren — kein Eingriff: SPFH ist freiwillig und kommt auf Wunsch der Familie
  • Fachkraft kommt mehrmals wöchentlich — Alltagsbegleitung, Behördenhilfe, Erziehungsunterstützung
  • Hilfeplan nach § 36 SGB VIII: Ziele gemeinsam festlegen — Dauer, Häufigkeit, Zielerreichung
Tagesgruppe

Schulkind mit Verhaltensproblemen — Tagesgruppe beantragt

9-jähriger Sohn hat Konzentrationsprobleme, Schulkonflikte und wenig Struktur nach der Schule.

  • Antrag auf Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) — Förderung von Schul- und Sozialkompetenz
  • Jugendamt prüft Bedarf — Schule und Kinderarzt können unterstützende Stellungnahmen geben
  • Tagesgruppe ist keine Strafe, sondern strukturierte Förderung nachmittags
  • Kostenbeitrag einkommensabhängig — bei SGB-II-Bezug meist kostenlos
Beratung

Eltern nach Trennung — Kind ist traurig und aggressiv

Nach Trennung der Eltern zeigt das 7-jährige Kind Verhaltensauffälligkeiten. Schule und Kita melden Sorgen.

  • Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII — kostenlos, freiwillig, keine Meldepflicht
  • Beratungsstellen sind unabhängig vom Jugendamt — Caritas, AWO, Diakonie, SKF
  • Keine Angst vor Konsequenzen — Erziehungsberatung ist vertraulich
  • Bei Bedarf: Mediation für Eltern und Einzelberatung für das Kind parallel möglich
Verwandte Konzepte

Rund um Hilfe zur Erziehung und Jugendhilfe

Hilfeplan § 36 SGB VIII Beteiligung Eltern KindKindeswohlgefährdung § 1666 BGB § 8a SGB VIII JugendamtKostenbeitrag Jugendhilfe einkommensabhängig SGB VIII § 92Erziehungsberatung kostenlos anonym Beratungsstellen Caritas AWOSorgerecht FamilienrechtKitaplatz Rechtsanspruch SGB VIII