Formloser Antrag: Homeoffice-Pauschale — 6 € pro Tag im Steuerbescheid
Wer von zu Hause arbeitet, kann 6 € pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten absetzen — ohne separates Arbeitszimmer. Wir erklären den Unterschied zur Arbeitszimmer-Regelung und liefern die Vorlage für den Antrag.
Homeoffice 2024: Pauschale oder Arbeitszimmer?
Seit 2023 gibt es zwei Wege: Die Homeoffice-Tagespauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage) für alle, die gelegentlich zu Hause arbeiten — und das häusliche Arbeitszimmer für Steuerpflichtige, bei denen die Heimarbeit der Tätigkeitsmittelpunkt ist.
Liste anzeigen (4 Positionen)
Gilt für jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen, der von zu Hause arbeitet — auch am Küchentisch. Kein Nachweis der Raumkosten nötig. Homeoffice-Tage und Bürotage schließen sich gegenseitig aus
Voraussetzung: Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Abzug: Anteiliger Anteil an Miete, Nebenkosten, AfA — proportional zur Zimmerflächeanteil an Gesamtfläche
Reform 2023: Frühere strenge Anforderung (kein anderer Haushaltsbewohner darf den Raum nutzen) entfallen. Tagespauschale ist flexibel und praxisnah
Finanzamt kann Nachweis der Homeoffice-Tage verlangen. Arbeitgeberbestätigung oder eigener Kalender (Datum, Uhrzeit, Tätigkeit) als Nachweis ausreichend
Homeoffice-Pauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer
Welche Regelung gilt und was abgesetzt werden kann — abhängig von der Arbeitssituation.
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusl. Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Betrag | 6 € pro Tag, max. 1.260 € | Unbegrenzt (anteilige Raumkosten) |
| Zimmer nötig? | Kein separates Zimmer nötig | Separates Zimmer zwingend |
| Voraussetzung | Homeoffice-Tag (kein Bürotag) | Tätigkeitsmittelpunkt nötig |
| Nachweis | Homeoffice-Tage (Kalender) | Flächennachweis, Mietvertrag |
| Für wen | Alle — Arbeitnehmer + Selbstständige | Vor allem Freiberufler, Selbstständige |
Antrag-Generator — PDF & Word
Homeoffice steuerlich geltend machen
Diese Fälle zeigen, wie die Homeoffice-Regelungen in der Praxis angewendet werden.
3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice — Pauschale korrekt berechnen
Arbeitnehmerin arbeitet 3 Tage im Büro, 2 Tage Homeoffice. Insgesamt ca. 200 Arbeitstage im Jahr.
- →Homeoffice-Tage: 200 × 2/5 = 80 Tage × 6 € = 480 € Homeoffice-Pauschale
- →Pendlerpauschale nur für Bürotage: 200 × 3/5 = 120 Tage × km × 0,30–0,38 €
- →Homeoffice-Tage und Pendlertage schließen sich aus — nie doppelt anrechnen
- →Arbeitgeber-Bestätigung der Homeoffice-Regelung für Nachweise besorgen
Vollständiges Homeoffice — Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt
IT-Beraterin arbeitet seit Corona komplett remote. Separates Arbeitszimmer (12 m² von 80 m²).
- →Tätigkeitsmittelpunkt zu Hause: Arbeitszimmer unbegrenzt absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
- →Abzugsfähiger Anteil: 12/80 = 15 % der Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Internet anteilig)
- →Bei Miete 1.200 € + NK 300 €: 15 % × 18.000 € = 2.700 € Arbeitszimmer-Kosten
- →Arbeitgeber-Bestätigung: Kein Büroarbeitsplatz verfügbar — für Abzug wichtig
Freiberufler nutzt Wohn-Arbeits-Zimmer — Pauschale oder Zimmer?
Grafiker arbeitet in 1-Zimmer-Wohnung. Schreibtisch im Wohnbereich. Umsatz 35.000 €.
- →Kein separates Arbeitszimmer möglich in 1-Zimmer-Wohnung — Homeoffice-Pauschale wählen
- →210 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.260 € als Betriebsausgaben absetzbar
- →Alternativ: Büroanteil der Wohnungskosten — ohne separates Zimmer nicht möglich
- →Lösung für mehr Absetzbarkeit: Coworking-Space-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen