Rechtssicher nach EStG § 4 Abs. 5 & § 9 Abs. 5

Formloser Antrag: Homeoffice-Pauschale — 6 € pro Tag im Steuerbescheid

Wer von zu Hause arbeitet, kann 6 € pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten absetzen — ohne separates Arbeitszimmer. Wir erklären den Unterschied zur Arbeitszimmer-Regelung und liefern die Vorlage für den Antrag.

EStG · Werbungskosten

Homeoffice 2024: Pauschale oder Arbeitszimmer?

Seit 2023 gibt es zwei Wege: Die Homeoffice-Tagespauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage) für alle, die gelegentlich zu Hause arbeiten — und das häusliche Arbeitszimmer für Steuerpflichtige, bei denen die Heimarbeit der Tätigkeitsmittelpunkt ist.

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Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 210 Tage = 1.260 € — kein separates Zimmer nötig— Pauschale

Gilt für jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen, der von zu Hause arbeitet — auch am Küchentisch. Kein Nachweis der Raumkosten nötig. Homeoffice-Tage und Bürotage schließen sich gegenseitig aus

Arbeitszimmer (Tätigkeitsmittelpunkt): Unbegrenzte Absetzbarkeit — wenn Arbeit überwiegend zu Hause— Arbeitszimmer

Voraussetzung: Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Abzug: Anteiliger Anteil an Miete, Nebenkosten, AfA — proportional zur Zimmerflächeanteil an Gesamtfläche

Kein Arbeitszimmer nötig: Homeoffice-Pauschale gilt auch ohne separates Zimmer — am normalen Schreibtisch— Kein separates Zimmer

Reform 2023: Frühere strenge Anforderung (kein anderer Haushaltsbewohner darf den Raum nutzen) entfallen. Tagespauschale ist flexibel und praxisnah

Nachweis: Arbeitgeber-Bestätigung empfohlen — Kalender mit Homeoffice-Tagen führen— Nachweis

Finanzamt kann Nachweis der Homeoffice-Tage verlangen. Arbeitgeberbestätigung oder eigener Kalender (Datum, Uhrzeit, Tätigkeit) als Nachweis ausreichend

EStG · Homeoffice-Regelungen

Homeoffice-Pauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer

Welche Regelung gilt und was abgesetzt werden kann — abhängig von der Arbeitssituation.

KriteriumHomeoffice-PauschaleHäusl. Arbeitszimmer
Betrag6 € pro Tag, max. 1.260 €Unbegrenzt (anteilige Raumkosten)
Zimmer nötig?Kein separates Zimmer nötigSeparates Zimmer zwingend
VoraussetzungHomeoffice-Tag (kein Bürotag)Tätigkeitsmittelpunkt nötig
NachweisHomeoffice-Tage (Kalender)Flächennachweis, Mietvertrag
Für wenAlle — Arbeitnehmer + SelbstständigeVor allem Freiberufler, Selbstständige
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Antrag-Generator — PDF & Word

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Typische Situationen

Homeoffice steuerlich geltend machen

Diese Fälle zeigen, wie die Homeoffice-Regelungen in der Praxis angewendet werden.

Hybrid-Arbeit

3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice — Pauschale korrekt berechnen

Arbeitnehmerin arbeitet 3 Tage im Büro, 2 Tage Homeoffice. Insgesamt ca. 200 Arbeitstage im Jahr.

  • Homeoffice-Tage: 200 × 2/5 = 80 Tage × 6 € = 480 € Homeoffice-Pauschale
  • Pendlerpauschale nur für Bürotage: 200 × 3/5 = 120 Tage × km × 0,30–0,38 €
  • Homeoffice-Tage und Pendlertage schließen sich aus — nie doppelt anrechnen
  • Arbeitgeber-Bestätigung der Homeoffice-Regelung für Nachweise besorgen
Vollzeit Homeoffice

Vollständiges Homeoffice — Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt

IT-Beraterin arbeitet seit Corona komplett remote. Separates Arbeitszimmer (12 m² von 80 m²).

  • Tätigkeitsmittelpunkt zu Hause: Arbeitszimmer unbegrenzt absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
  • Abzugsfähiger Anteil: 12/80 = 15 % der Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Internet anteilig)
  • Bei Miete 1.200 € + NK 300 €: 15 % × 18.000 € = 2.700 € Arbeitszimmer-Kosten
  • Arbeitgeber-Bestätigung: Kein Büroarbeitsplatz verfügbar — für Abzug wichtig
Selbstständige

Freiberufler nutzt Wohn-Arbeits-Zimmer — Pauschale oder Zimmer?

Grafiker arbeitet in 1-Zimmer-Wohnung. Schreibtisch im Wohnbereich. Umsatz 35.000 €.

  • Kein separates Arbeitszimmer möglich in 1-Zimmer-Wohnung — Homeoffice-Pauschale wählen
  • 210 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.260 € als Betriebsausgaben absetzbar
  • Alternativ: Büroanteil der Wohnungskosten — ohne separates Zimmer nicht möglich
  • Lösung für mehr Absetzbarkeit: Coworking-Space-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen
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