Einmalleistung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II

Formloser Antrag auf eine Waschmaschine: Erstausstattung beim Jobcenter — Vorlage & Generator

Eine Waschmaschine gehört zur notwendigen Grundausstattung eines Haushalts. Beantragen Sie die Kostenübernahme nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II — mit dieser rechtssicheren Vorlage.

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Antrag-Generator — PDF & Word

1

Vorausgewählt

Beantragter Gegenstand

Waschmaschine (Grundausstattung)

§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II · Erstausstattung Wohnung

Festgelegt
2

Pflichtfeld

Grund des Antrags

3

Für den Antragskopf

Persönliche Angaben

4

Optional

Zusätzliche Informationen

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Erstausstattung vs. Kostenübernahme: Wann welcher Antrag?

Erstausstattung (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II): Für den Erstbezug einer Wohnung oder bei Verlust durch Trennung, Umzug oder Zerstörung. Gilt als Wohnungserstausstattung — ein vollständiger Neuausstattungsbedarf.

Kostenübernahme Sonderbedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II): Für den Ersatz eines defekten Geräts bei bereits länger bestehender Wohnsituation. Kann als Darlehen oder Zuschuss gewährt werden — abhängig vom Einzelfall.

Im Zweifel beide Anträge stellen: Nennen Sie § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II primär und § 24 Abs. 1 SGB II subsidiär — so decken Sie alle Grundlagen ab.

Was zum Waschmaschinen-Antrag gehört

Das Jobcenter muss eine funktionsfähige Standardwaschmaschine bewilligen — Verweise auf Waschsalons oder Gemeinschaftsmaschinen können unzumutbar sein.

Waschmaschine (Frontlader oder Toplader)

Standardgerät mit mindestens 5 kg Fassungsvermögen und Energieeffizienzklasse A bis C. Gebrauchte Geräte sind zumutbar — bei Haushalten mit kleinen Kindern oder Pflegebedarf ggf. Neuware begründen.

Anschluss- und Installationskosten

Kosten für den Wasseranschluss, Schlauchset und ggf. eine Installationspauschale können mitbeantragt werden — explizit im Antrag aufführen.

Lieferung und Aufstellung

Anlieferungs- und Aufstellungskosten können als Teil des Gesamtbedarfs aufgeführt werden — insbesondere bei Alleinstehenden oder körperlich eingeschränkten Personen.

Kriterien für die Bewilligung

Diese Argumente machen Ihren Antrag rechtlich wasserdicht.

1

Erstbezug oder vollständiger Neubedarf

Der Anspruch besteht klar beim Erstbezug, nach Trennung/Umzug oder bei totalem Verlust durch höhere Gewalt. Für den reinen Ersatz eines defekten Geräts ist die Rechtslage weniger eindeutig — hier hilft ein zusätzlicher Kostenvoranschlag.

2

Kein Verweis auf Waschsalon bei Familien mit Kindern

Das Jobcenter darf Familien mit kleinen Kindern nicht dauerhaft auf den Waschsalon verweisen — die anfallenden Kosten und der Zeitaufwand sind unzumutbar. Führen Sie die Anzahl der Haushaltsmitglieder und Kinder im Antrag auf.

3

Antrag vor dem Kauf

Stellen Sie den Antrag immer vor dem Kauf — eine rückwirkende Kostenerstattung ist nicht möglich. Auch ein formloser Antrag per Telefon mit sofortiger schriftlicher Bestätigung sichert das Antragsdatum.

Rechtsgrundlage: Waschmaschine als Erstausstattung

Die Waschmaschine gehört zur Erstausstattung der Wohnung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II . Das BSG hat mehrfach bestätigt, dass eine Waschmaschine zu den notwendigen Gegenständen eines normalen Haushalts zählt (BSG B 14 AS 51/08 R).

Zuschuss — kein Darlehen

Bei erstmaliger Beantragung als Erstausstattung ist die Waschmaschine als Zuschuss zu bewilligen — nicht als rückzahlbares Darlehen. Achten Sie darauf, dass das Jobcenter keinen Darlehensbescheid ausstellt.

Widerspruch bei Ablehnung

Viele Jobcenter lehnen Waschmaschinen-Anträge zunächst ab oder verweisen auf den Waschsalon. Legen Sie Widerspruch ein — die Rechtsprechung ist eindeutig zugunsten der Leistungsberechtigten.

Orientierungswerte · § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II

Was zahlt das Jobcenter für eine Waschmaschine?

Die Richtwerte variieren je nach Jobcenter und Region. Konkrete Angebote aus dem Onlinehandel und lokalen Elektrogeschäften erhöhen die Bewilligungswahrscheinlichkeit.

Gegenstand Richtwert (ca.)
Waschmaschine (gebraucht) 100 € – 200 €
Waschmaschine (neu, Standard) 250 € – 400 €
Anschluss- / Installationskosten 30 € – 80 €
Lieferung & Aufstellung 30 € – 60 €

Rechtsprechung: BSG B 14 AS 51/08 R — Waschmaschine als notwendiger Einrichtungsgegenstand. Richtwerte ohne Gewähr — individuelle Beträge je nach Jobcenter.

In 3 Schritten zur bewilligten Waschmaschine

1

Bedarf dokumentieren

Belegen Sie den Neubedarf: Mietvertrag (Erstbezug), Trennungsnachweis oder bei Defekt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (zum Nachweis der Unwirtschaftlichkeit).

2

Angebote einholen

Holen Sie 2–3 Angebote ein — neu und gebraucht. Listen Sie alle Positionen (Gerät, Anschluss, Lieferung) mit Einzelpreisen auf. Screenshots aus dem Onlinehandel sind ausreichend.

3

Antrag einreichen — vor dem Kauf

Nutzen Sie den Generator, unterschreiben Sie das Dokument und senden Sie es per Einschreiben an Ihr Jobcenter. Warten Sie den Bewilligungsbescheid ab — erst dann kaufen.

Expertenwissen

Pro-Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung

Angebote beilegen — neu und gebraucht

Wichtig

Legen Sie 2–3 konkrete Angebote bei — sowohl neu als auch gebraucht. So zeigen Sie, dass Sie wirtschaftlich vorgehen, und geben dem Sachbearbeiter eine Orientierung.

Kinder im Haushalt betonen

Bei Haushalten mit Kleinkindern ist der Verweis auf den Waschsalon unzumutbar. Führen Sie die Anzahl und das Alter der Kinder explizit im Antrag auf.

Antrag sofort stellen

Wichtig

Beantragen Sie die Waschmaschine vor dem Kauf. Das Antragsdate ist entscheidend — im Notfall formlos per Telefon mit sofortiger schriftlicher Bestätigung.

Widerspruch lohnt sich

Viele Jobcenter lehnen Erstbeantragungen ab. Legen Sie bei Ablehnung immer Widerspruch ein — die Rechtsprechung ist eindeutig zugunsten der Antragsteller.

Häufige Fragen zum Waschmaschinen-Antrag

Kann das Jobcenter auf den Waschsalon verweisen?

Nur temporär und nur in Ausnahmefällen. Bei Familien mit Kindern, Pflegebedürftigen oder langen Entfernungen zum Waschsalon ist der Verweis unzumutbar. Führen Sie diese Argumente im Antrag auf.

Muss das Jobcenter eine neue oder gebrauchte Waschmaschine bewilligen?

Grundsätzlich ist eine gebrauchte Waschmaschine zumutbar — wenn sie funktionsfähig und hygienisch einwandfrei ist. Bei Haushalten mit Säuglingen, Kleinkinder oder Inkontinenz-Pflegebedarf kann Neuware begründet werden.

Nein

Ich habe die Waschmaschine schon gekauft — kann ich die Kosten erstatten lassen?

Nein. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich — der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. In echten Notfällen (z. B. nach Brand oder häuslicher Gewalt) sollte trotzdem ein Antrag gestellt werden und der Sachverhalt erklärt werden.

Nein

Muss ich die Waschmaschine zurückgeben wenn ich keine Leistungen mehr beziehe?

Nein. Einmalige Beihilfen für Erstausstattung sind Zuschüsse — keine Leihgaben. Die Waschmaschine gehört Ihnen nach der Bewilligung.