Einmalige KdU+H-Leistung nach § 22 Abs. 1 SGB II

Heizöl, Pellets & Brennstoff beim Jobcenter: Bevorratungskauf als KdU+H beantragen — Vorlage & Generator

Wer mit Heizöl, Pellets oder Holz heizt, muss den Jahresbedarf einmalig kaufen. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten als Teil der KdU+H nach § 22 Abs. 1 SGB II.

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Antrag auf Übernahme der Brennstoffkosten — PDF & Word

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Pflichtfeld

Art des Brennstoffs

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Für den Antragskopf

Antragsteller/in

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Pflichtfeld

Begründung

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Brennstoff-Bevorratung vs. monatliche Heizkosten

Bei Zentralheizung (Gas, Fernwärme) entstehen monatliche Vorauszahlungen — diese werden laufend als KdU+H übernommen.

Bei Heizöl, Pellets oder Holz entsteht der Jahresaufwand als Einmalkauf — das Jobcenter übernimmt ihn als einmalige KdU+H-Zahlung nach § 22 Abs. 1 SGB II.

Der Unterschied: keine neue Rechtsgrundlage, aber eine andere Auszahlungsform — einmalig statt monatlich. Eine Aufteilung auf 12 Monate ist möglich, wenn das Jobcenter dies wünscht.

Was genau übernimmt das Jobcenter beim Brennstoffkauf?

Alle direkt mit der Beheizung zusammenhängenden Kosten können als KdU+H geltend gemacht werden.

Brennstoffkosten (Heizöl, Pellets, Holz)

Der tatsächliche Einkaufspreis des Brennstoffs in angemessener Menge für den Jahreszeitraum — Lieferrechnung als Nachweis.

Lieferkosten

Transportkosten des Energielieferanten sind Bestandteil der tatsächlichen Heizkosten und werden mitübernommen.

Lagertank-Miete (Heizöl)

Einzelfall

Wenn der Tank nicht im Eigentum des Mieters steht, können Tankmiete und Wartungskosten als Betriebskosten der Heizung geltend gemacht werden.

Kriterien für die Übernahme der Brennstoffkosten

Diese Voraussetzungen machen den Antrag rechtlich wasserdicht.

1

Einzige Heizquelle

Der Brennstoff muss die tatsächliche Heizquelle der Wohnung sein. Bei ergänzenden Öfen (Zusatzheizung) wird nur der Anteil übernommen, der der tatsächlichen Beheizung dient.

2

Angemessene Menge

Die beschaffte Menge muss dem typischen Jahresbedarf für die Wohnungsgröße entsprechen. Der Heizspiegel 2025 gibt Orientierungswerte — bei alten Heizungsanlagen sind höhere Verbräuche zu begründen.

3

Rechnung und Liefernachweis

Die Brennstoffrechnung oder der Lieferschein muss vorgelegt werden. Bei Holzkauf auf dem Markt: Quittungen aufheben und den monatlichen Durchschnittsbedarf ausrechnen.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 SGB II

§ 22 Abs. 1 SGB II verpflichtet das Jobcenter zur Übernahme tatsächlicher und angemessener Heizkosten — ohne Unterschied, ob es sich um monatliche Vorauszahlungen oder einmalige Bevorratungskäufe handelt.

Kein Darlehen

Die Brennstoffkosten werden als Zuschuss übernommen — nicht als rückzahlungspflichtiges Darlehen. Sie sind regulärer Bestandteil der KdU+H-Leistungen.

Vorabantrag empfohlen

Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Kauf. Das Jobcenter kann die Übernahme dann für den konkreten Kauf zusichern. Ein nachträglicher Antrag ist zwar möglich, aber aufwändiger.

Orientierungswerte Brennstoffkosten · Heizspiegel 2025

Typische Brennstoffkosten nach Wohnungsgröße

Jahreskosten für verschiedene Brennstoffarten als Orientierungswert für die Angemessenheitsprüfung des Jobcenters.

Brennstoff bis 50 m² bis 80 m² bis 100 m²
Heizöl (EL) ca. 900 €/Jahr ca. 1.400 €/Jahr ca. 1.800 €/Jahr
Holzpellets ca. 700 €/Jahr ca. 1.100 €/Jahr ca. 1.400 €/Jahr
Stückholz / Brennholz ca. 400 €/Jahr ca. 650 €/Jahr ca. 850 €/Jahr
Holzkohle / Briketts ca. 600 €/Jahr ca. 950 €/Jahr ca. 1.250 €/Jahr

Quelle: Heizspiegel 2025 (co2online.de) · Heizölpreisindex 2025 · Pelletspreis-Index DEPV 2025. Preisschwankungen sind möglich — geben Sie den tatsächlichen Einkaufspreis mit Rechnungsnachweis an.

In 3 Schritten zur Brennstoff-Kostenübernahme

1

Vorabantrag stellen

Beantragen Sie die Kostenübernahme idealerweise vor dem Kauf — spätestens 2–3 Wochen vor der geplanten Lieferung. Das JC kann dann eine Zusicherung ausstellen.

2

Rechnung und Lieferschein aufheben

Sobald die Lieferung eingetroffen ist, reichen Sie Rechnung und Lieferschein beim Jobcenter ein. Bei Holz- oder Kohlekauf: Quittungen sammeln und monatlich hochrechnen.

3

Auszahlung verfolgen

Das Jobcenter überweist den Betrag direkt an den Antragsteller. Wenn die Zahlung ausbleibt, fragen Sie schriftlich nach und notieren Sie das Datum der Rückfrage.

Expertenwissen

Pro-Tipps für eine erfolgreiche Brennstoff-Kostenübernahme

Diese Details kennen die meisten Antragsteller nicht.

Vor dem Kauf beantragen

Wichtig

Stellen Sie den Antrag möglichst vor der Heizöllieferung. Eine nachträgliche Übernahme ist zwar möglich, aber das Jobcenter kann schwerer ablehnen, wenn eine Zusicherung vorliegt.

Auf angemessene Menge achten

Bestellen Sie nicht mehr, als für einen normalen Heizbetrieb Ihrer Wohnungsgröße nötig ist. Übermäßige Bestellungen (Hortung) können zur Teilablehnung führen — der Heizspiegel 2025 gibt Orientierungswerte.

Günstigsten Zeitpunkt wählen

Heizöl ist im Sommer oft 15–25 % günstiger als im Winter. Kaufen Sie auf Vorrat, wenn Sie eine Zusicherung des Jobcenters haben — das spart Kosten und stärkt Ihre Position.

Alte Heizungsanlage dokumentieren

Bei Überschreitung

Wenn Ihr Verbrauch über den Heizspiegel-Richtwerten liegt, dokumentieren Sie das Baujahr der Heizung (Typenschild fotografieren). Das JC muss bei alten, ineffizienten Anlagen individuelle Kosten anerkennen.

Häufige Fragen zu Heizöl und Pellets beim Jobcenter

Muss ich den Heizölkauf vorab beantragen?

Nicht zwingend, aber empfohlen. Ohne Vorabantrag können Sie das Öl kaufen und nachträglich die Erstattung beantragen — das Risiko einer Ablehnung ist aber höher.

Zahlt das Jobcenter direkt an den Lieferanten?

In den meisten Fällen überweist das Jobcenter den Betrag an den Antragsteller. Eine Direktzahlung an den Lieferanten ist möglich, aber nicht die Regel — fragen Sie beim JC nach.

Was passiert bei extremen Preissteigerungen (z.B. Heizöl-Krise)?

Das Jobcenter muss tatsächliche und angemessene Kosten übernehmen. Bei außergewöhnlichen Preissteigerungen begründen Sie im Antrag, dass die Kosten marktüblich sind (z.B. mit dem tagesaktuellen Heizöl-Preisindex).

Ja

Kann ich auch Kaminholz beim Jobcenter beantragen?

Ja, wenn es die tatsächliche Heizquelle ist. Kaufbelege und Quittungen aufheben — notfalls eine Eigenaufstellung des Verbrauchs über das Jahr einreichen.

Ja

Übernimmt das Jobcenter auch die Tankmiete?

Ja. Wenn der Heizöltank nicht im Eigentum des Mieters steht und eine Miete anfällt, ist diese Betriebskosten der Heizung und als KdU+H ansatzfähig.